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Datum : 15.05.2014

Titel :
DGAP-HV: CREATON Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2014 in 86637 Wertingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Meldung : CREATON Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 15.05.2014 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- CREATON Aktiengesellschaft Wertingen - Wertpapier-Kenn-Nummern 548 300/548 303 - - ISIN: DE0005483002/DE0005483036 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 23. Juni 2014, 14:00 Uhr, in der Kantine im Werk der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der CREATON Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die CREATON Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Beschlussfassung über die Feststellung des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Str. 60, 86637 Wertingen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschluss der CREATON Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, festzustellen. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat a) Mit Wirkung zum 07.12.2013 hat Herr Udo Sommerer sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. Zur einstweiligen Ergänzung der nach der Satzung bestimmten Anzahl von sechs Aufsichtsratsmitgliedern bis zu einer Neuwahl durch die Hauptversammlung hat das Registergericht Augsburg Herrn André Hoste mit Wirkung zum 17. März 2014 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn André Hoste, Head of Division European Building Material der Etex S.A., wohnhaft in Watermael-Boitsford, Belgien, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Udo Sommerer, d.h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr André Hoste ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Aufsichtsratsvorsitzender Eternit NV, Kapelle-op-den-Bos, Belgien * Aufsichtsratsvorsitzender Marley Eternit Ltd., Burton on Trent, Großbritannien * Aufsichtsratsvorsitzender Eternit BV, Goor, Niederlande b) Mit Schreiben vom 24.04.2014 hat Herr Philippe Coens sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jean-Pierre Hanin, Chief Financial Officer der Etex S.A., wohnhaft in Uccle, Belgien, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Philippe Coens, d.h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Jean-Pierre Hanin ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Aufsichtsrat Promat International N.V., Tisselt, Belgien * Aufsichtsrat Marley Eternit Ltd., Burton on Trent, Großbritannien * Beirat Promat GmbH, Ratingen, Deutschland Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 DrittelbG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats erfüllt das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Robert Mueller (Anteilseignervertreter) die Voraussetzungen des von § 100 Abs. 5 AktG geforderten unabhängigen Finanzexperten. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird bekanntgegeben, dass Herr André Hoste als Kandidat für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. In Hinblick auf Ziff. 5.4.1 Absatz 4 Deutscher Corporate Governance Kodex wird mitgeteilt, dass die beiden Kandidaten Herr André Hoste und Herr Jean-Pierre Hanin Führungsfunktionen im Etex-Konzern, zu dem auch die CREATON Aktiengesellschaft gehört, wahrnehmen. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 02.06.2014 (0.00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 16.06.2014 (24.00 Uhr MESZ) unter den folgenden Kontaktdaten zugehen: CREATON Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden: CREATON Aktiengesellschaft - Investor Relations - Dillinger Str. 60 86637 Wertingen oder Telefax: +49 (0) 8272 86-511 oder E-Mail: investor-relations@creaton.de Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bis zum Ablauf des 20.06.2014 (24.00 Uhr MESZ) auch vorab per Fax sowie elektronisch per E-Mail an die vorgenannten Kontaktdaten übermittelt werden. Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Zusätzlich bieten wir unseren stimmberechtigten Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. Unterlagen hierzu mit dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Diese Unterlagen stehen außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download bereit und können auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden: CREATON Aktiengesellschaft - Investor Relations - Dillinger Str. 60 86637 Wertingen oder Telefax: +49 (0) 08272 86-511 oder E-Mail: investor-relations@creaton.de Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum Ablauf des 16.06.2014 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich im Internet unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations. - Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist. Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 23.05.2014 (24.00 Uhr MESZ), unter folgenden Kontaktdaten zugehen. Bitte richten Sie das entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: CREATON Aktiengesellschaft - Investor Relations - Dillinger Str. 60 86637 Wertingen Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den anderen Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich gemacht. - Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: CREATON Aktiengesellschaft - Investor Relations - Dillinger Str. 60 86637 Wertingen oder Telefax: +49 (0) 8272 86-511 oder E-Mail: investor-relations@creaton.de Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 08.06.2014 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. - Auskunftsrecht der Aktionäre Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung sowie sonstiger Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Folgende Informationen sind gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich und können auch in den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft Dillinger Straße 60 86637 Wertingen eingesehen werden: - der Inhalt dieser Einberufung; - etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen; - die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung; - die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können; - weitergehende Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG. Die Unterlagen werden Aktionären der Gesellschaft auf Verlangen auch übermittelt. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 17.920.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 4.200.000 Stammaktien und 2.800.000 Vorzugsaktien, jeweils als Stückaktien. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 4.200.000 Stammaktien gewähren damit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 4.200.000 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Stammaktien. Die Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht. Wertingen, im Mai 2014 CREATON Aktiengesellschaft Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: CREATON Aktiengesellschaft Dillinger Straße 60 86637 Wertingen Deutschland Telefon: +49 8272 86-484 Fax: +49 8272 86-511 E-Mail: investor-relations@creaton.de Internet: http://www.creaton.de ISIN: DE0005483002, DE0005483036 WKN: 548 300 Börsen: Frankfurt, München Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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