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Datum : | 15.05.2014 |
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DGAP-News: Maquet Medical Systems AG: Verständigung über Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical Systems AG und Pulsion Medical Systems |
Meldung : | DGAP-News: Maquet Medical Systems AG / Schlagwort(e): Vertrag Maquet Medical Systems AG: Verständigung über Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical Systems AG und Pulsion Medical Systems 15.05.2014 / 19:33 --------------------------------------------------------------------- Pressemitteilung vom 15.05.2014 Verständigung über Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical Systems AG und Pulsion Medical Systems SE Rastatt, 15.05.2014 - Der Vorstand der MAQUET Medical Systems AG (vormals: Alsterhöhe 1. V V AG, nachfolgend: "MAQUET") - mit Zustimmung des Aufsichtsrates - und der Verwaltungsrat der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, "Pulsion") haben sich am heutigen Tage darauf geeinigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen MAQUET als herrschendem Unternehmen und Pulsion als beherrschtem Unternehmen zu verhandeln und abzuschließen. Den außenstehenden Aktionären der Pulsion soll ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung gemacht und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen über die Abfindung und die jährliche Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festlegen. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem noch der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften. MAQUET ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird. Wichtige Hinweise: Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Vorstands von MAQUET beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, sich nicht unangemessen auf solche zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Rastatt, den 15.05.2014 MAQUET Medical Systems AG Der Vorstand Ende der Corporate News --------------------------------------------------------------------- 15.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------- 268916 15.05.2014 |
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