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Datum : 16.05.2014

Titel :
DGAP-HV: MS Industrie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Meldung : MS Industrie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 16.05.2014 15:12 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- MS Industrie AG München Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der MS Industrie AG (WKN 585518; ISIN DE0005855183) München am Donnerstag, den 26. Juni 2014, um 14:00 Uhr im Lehel Carré, Gewürzmühlstraße 11, 80538 München, Raum Starnberger See I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MS Industrie AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die MS Industrie AG und den Konzern zum 31. Dezember 2013 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 Die in diesem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im Internet unter www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' sowie in den Geschäftsräumen am Sitz der MS Industrie AG, Brienner Straße 7, D-80333 München eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.802.025,81 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. II. Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Versammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.000.000,00 eingeteilt in 30.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen. III. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache ausschließlich unter der Adresse MS Industrie AG c/o Computershare Operations Center D-80249 München Fax: +49 (0) 89 30903 74675 anmeldestelle@computershare.de bis spätestens dem 19.06.2014, 24:00 Uhr, d.h. mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine zur Verwahrung von Aktien befugte Stelle, in der Regel das depotführende Institut, aus; er ist auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 05.06.2014, 0:00 Uhr, auszustellen. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. IV. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. V. Stimmrechtsvollmacht Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Der Widerruf kann auch durch persönlichen Zugang des Berechtigten zur Versammlung erfolgen. Für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen können Besonderheiten bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: Hauptversammlung@ms-industrie.ag Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung die Erfüllung o.g. Teilnahmevoraussetzungen erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen. VI. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 26.05.2014, schriftlich zugegangen ist. Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu senden: MS Industrie AG Der Vorstand Brienner Str. 7, D-80333 München VII. Anträge und Wahlvorschläge Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.ms-industrie.ag zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11.06.2014, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannten Adresse übersandt hat. MS Industrie AG Brienner Str. 7, D-80333 München Fax: + 49 (0) 89 20 500 999 Hauptversammlung@ms-industrie.ag Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß, wobei Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. VIII. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung dieser Versammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Brienner Straße 7, D-80333 München, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus: - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 - Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 - Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 - Erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB - Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 Auf der Internetseite www.ms-industrie.ag sind unter dem Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' neben den genannten Dokumenten die zur Hauptversammlung veröffentlichten Informationen gemäß § 124a AktG sowie die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG zugänglich. IX. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen. Nähere Informationen zu dem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen München, im Mai 2014 MS Industrie AG Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MS Industrie AG Brienner Straße 7 80333 München Deutschland Telefon: +49 89 20500900 E-Mail: a.istrati@ms-industrie.ag Internet: http://www.ms-industrie.ag ISIN: DE0005855183 WKN: 585518 Börsen: Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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