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Datum : | 16.05.2014 |
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DGAP-HV: EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2014 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG |
Meldung : | EUWAX Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 16.05.2014 15:25 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- EUWAX Aktiengesellschaft Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG 2014 unserer Gesellschaft am Dienstag, dem 01.07.2014, um 10.00 Uhr, im Schiller-Saal des Kultur- & Kongresszentrums Liederhalle in 70174 Stuttgart, Berliner Platz 1-3, ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 10. April 2014 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht gemäß § 37w Absatz 5 WpHG für das Geschäftsjahr 2014 Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht gemäß § 37w Absatz 5 WpHG für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 5. Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Herr Ingo Mandt wurde vom Amtsgericht Stuttgart mit Wirkung zum 02.12.2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Seine Amtszeit endet antragsgemäß zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 1. Juli 2014. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, Herrn Ingo Mandt, Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg, Dezernat Finanzen/Controlling und Beteiligungen, wohnhaft in Frankfurt am Main, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Mitgliedschaften von Herrn Ingo Mandt in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Mitglied des Aufsichtsrats in folgenden Gesellschaften: * Boerse Stuttgart AG * Boerse Stuttgart Holding GmbH * BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft * LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH * LBBW Bank CZ a.s. (Vorsitzender) * LBBW Immobilien Management GmbH * LBBW Luxemburg S.A. (Vorsitzender) * LHI Leasing GmbH Darüber hinaus ist Herr Mandt Mitglied des Börsenrats der Baden-Württembergische Wertpapierbörse. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 6. Aufhebung der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital I) und entsprechende Satzungsänderung Der Vorstand ist noch bis zum 16.07.2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 1.750.000 EUR zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht und dies ist auch künftig nicht geplant. Die Ermächtigung soll daher aufgehoben werden. Die entsprechende Satzungsregelung in § 4 Absatz 6 wird überflüssig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 4 Absatz 6 der Satzung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 16.07.2014 das Grundkapital zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I), wird aufgehoben. § 4 Absatz 6 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. Der bisherige § 4 Absatz 7 wird zu § 4 Absatz 4. 7. Weitere Satzungsänderungen a) Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Wegen der jüngsten Änderungen des Kreditwesengesetzes stimmt die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes in § 2 Absatz 1 der Satzung nicht mehr mit dem Gesetzeswortlaut überein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: § 2 Absatz 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut: '(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Finanzdienstleistungen, insbesondere * die Anlagevermittlung * die Abschlussvermittlung * der Eigenhandel * das Eigengeschäft * das Platzierungsgeschäft und das Erbringen sonstiger Dienstleistungen und Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen.' b) Änderung des § 3 (Bekanntmachungen und Übermittlung von Informationen) In § 3 Absatz 1 der Satzung ist geregelt, dass Bekanntmachungen der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Der elektronische Bundesanzeiger wurde umbenannt in Bundesanzeiger. Die Satzung soll entsprechend angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: In § 3 Absatz 1 der Satzung wird das Wort 'elektronischen' gestrichen. § 3 Absatz 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut: 'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt.' Weitere Angaben zur Einberufung 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Alle der insgesamt ausgegebenen 5.150.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht, jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 5.150.000. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 24.06.2014 in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies muss bis spätestens zum Ablauf des 24.06.2014 durch Vorlage einer in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz am 10.06.2014, 0.00 Uhr MESZ ('Nachweisstichtag') erfolgen. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Die Anmeldungen der Aktionäre sowie die jeweilige Bescheinigung des depotführenden Instituts müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens bis zum Ablauf des 24.06.2014 zugehen: EUWAX Aktiengesellschaft c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG vertreten durch BADER & HUBL GmbH Wilhelmshofstraße 67 74321 Bietigheim-Bissingen Telefax: +49 7142 - 788667 55 E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden die Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut eingehen. 3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den unter 2. genannten Bestimmungen erforderlich. Für die Vollmacht ist grundsätzlich Textform ausreichend. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, mit der ein entsprechendes Formular sowie Hinweise zum Verfahren verbunden sind. Vollmachten (inklusive Eintrittskarten) an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail bis zum 30.06.2014 an EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart, Telefax: +49 711 - 222 985 222 E-Mail: euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen, können dort ebenfalls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, das Stimmrecht aus ihren Aktien gemäß ihren Weisungen auszuüben. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär die Vollmacht an der Ausgangskontrolle abgibt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 4. Rechte der Aktionäre a) Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Diese Schwelle wird also mit 257.500 Aktien an der EUWAX Aktiengesellschaft erreicht. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß den §§ 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2, 142 Absatz 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Erreichen dieser Mindestdauer ist der Zugang des Verlangens auf Erweiterung der Tagesordnung bei der Gesellschaft. Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens am 31.05.2014 (24:00 Uhr MESZ) schriftlich unter folgender Adresse zugehen: EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart. b) Anträge und Wahlvorschläge Jeder Aktionär kann der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit Begründung übersenden. Entsprechendes gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, der nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten: EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart, Telefax: +49 711 - 222 985 222 E-Mail: euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de Bis spätestens zum Ablauf des 16.06.2014 (24:00 Uhr MESZ) unter einer der vorgenannten Adressen bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.euwax-ag.de zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an eine der vorgenannten Adressen der Gesellschaft adressiert sind oder zu denen kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw. Vorschlagenden erbracht wird sowie Gegenanträge ohne Begründung werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. In den in § 126 Absatz 2 AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss ein Gegenantrag unter anderem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG Jedem Aktionär ist in der Hauptversammlung auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, wenn auch diesbezüglich die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen und die Auskunft ablehnen. Die Auskunft kann unter anderem etwa verweigert werden, soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit der Vorstand sich durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde oder wenn die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung jeweils durchgängig zugänglich ist. 5. Veröffentlichungen auf der Internetseite Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente, darunter diese Einberufung der Hauptversammlung, die in Tagesordnungspunkt 1 erwähnten Unterlagen, ein Vollmachtsformular, ggf. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie ergänzende Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG finden sich unter der Internetadresse http://www.euwax-ag.de. Stuttgart, im Mai 2014 EUWAX Aktiengesellschaft Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: EUWAX Aktiengesellschaft Börsenstraße 4 70174 Stuttgart Deutschland E-Mail: investor.relations@boerse-stuttgart.de Internet: http://www.euwax-ag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------------- |
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