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Datum : 16.05.2014

Titel :
DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2014 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Meldung : USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 16.05.2014 15:32 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- USU Software AG Möglingen International Security Identification Number (ISIN): DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 24. Juni 2014, Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am Schlosspark, Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.usu-software.de/hv2014 zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 erzielte Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 4.734.106,98 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je EUR 2.630.942,50 dividendenberechtigter Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien, somit insgesamt Gewinnvortrag des verbleibenden Gewinns auf EUR 2.103.164,48 neue Rechnung 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 der Satzung Nachdem die gedruckte Ausgabe des Bundesanzeigers endgültig eingestellt worden ist, wird der 'elektronische Bundesanzeiger' unter dem verkürzten Namen 'Bundesanzeiger' weitergeführt. Vor diesem Hintergrund soll § 5 Absatz 1 Satz 1 der Satzung angepasst und der Begriff 'elektronischer Bundesanzeiger' durch den Begriff 'Bundesanzeiger' ersetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt anzupassen: § 5 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.' 6. Beschlussfassung über die Zustimmung zu Änderungsvereinbarungen zu den Ergebnisabführungsverträgen Zwischen der USU Software AG, jeweils als Organträger, und ihren folgenden drei Tochtergesellschaften als jeweilige Organgesellschaft bestehen folgende Ergebnisabführungsverträge: (i) Ergebnisabführungsvertrag vom 19.05.2005 zwischen der USU Software AG und der Omega Software GmbH mit Sitz in Obersulm (ii) Ergebnisabführungsvertrag vom 29.12.2006 zwischen der USU Software AG und der LeuTek GmbH mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen (iii) Ergebnisabführungsvertrag vom 31.05.2012 zwischen der USU Software AG und der Aspera GmbH mit Sitz in Aachen. Die USU Software AG hält an jeder der unter Ziff. (i) bis (iii) genannten Tochtergesellschaften jeweils 100 % der Geschäftsanteile. Die Verträge sind Grundlage für sogenannte ertragssteuerliche Organschaften zwischen der USU Software AG und den betreffenden Tochtergesellschaften. Die USU Software AG hat mit den unter Ziff. (i) bis (iii) genannten Tochtergesellschaften jeweils am 12. Mai 2014 Änderungsvereinbarungen zu den vorgenannten Ergebnisabführungsverträgen geschlossen. Dadurch soll klargestellt werden, dass die in den Verträgen bereits enthaltenen Verweise auf die gesetzliche Regelung zum Höchstbetrag der Gewinnabführung gemäß § 301 Aktiengesetz (AktG) und zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG sich stets auf die Vorschriften des § 301 bzw. § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung beziehen. Anlass für die Klarstellung gab eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013. Die Neufassung des § 17 KStG sieht vor, dass die für eine steuerliche Organschaft erforderliche Vereinbarung der Verlustübernahme einen Verweis auf die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung enthalten muss, sofern die Tochtergesellschaft keine Aktiengesellschaft ist. Entsprechend der Regelung zur Verlustübernahme soll sicherheitshalber auch in der Regelung zur Gewinnabführung der bisher statische Verweis auf die gesetzliche Regelung zum Höchstbetrag der Gewinnabführung in § 301 AktG in einen dynamischen Verweis auf § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung geändert werden, wie dies nunmehr gebräuchlich ist. Die Änderungsvereinbarungen zu den unter Ziff. (i) bis (iii) bezeichneten Ergebnisabführungsverträgen haben jeweils folgenden wesentlichen Inhalt: * Die Regelungen über die Verlustübernahme durch die USU Software AG werden in Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Vorschriften durch einen dynamischen Verweis auf die Vorschrift des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung ersetzt, d.h. sie werden insofern geändert, dass die USU Software AG während der Vertragsdauer des jeweiligen Ergebnisabführungsvertrages zur Verlustübernahme bei den unter Ziff. (i) bis (iii) genannten Tochtergesellschaften entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung verpflichtet ist. Sicherheitshalber wird auch die Regelung zur Gewinnabführung angepasst und der bisher statische Verweis auf die gesetzliche Regelung zum Höchstbetrag der Gewinnabführung in § 301 AktG in einen dynamischen Verweis auf § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung geändert. * Der weitere Inhalt des jeweiligen Ergebnisabführungsvertrages bleibt unverändert und gilt fort. Die Änderungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der USU Software AG sowie der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Tochtergesellschaft und der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der jeweiligen Tochtergesellschaft. Die Gesellschafterversammlungen der unter Ziff. (i) bis (iii) genannten Tochtergesellschaften der USU Software AG haben den Änderungsvereinbarungen zu den unter Ziff. (i) bis (iii) genannten Ergebnisabführungsverträgen jeweils am 13. Mai 2014 zugestimmt. Als Anlage 1 liegt den Änderungsvereinbarungen jeweils der bestehende Ergebnisabführungsvertrag in der Fassung bei, die er durch die jeweilige Änderungsvereinbarung erhält. Der Vorstand der USU Software AG und die Geschäftsführungen der beteiligten Tochtergesellschaften haben jeweils einen gemeinsamen Bericht gemäß §§ 295 Absatz 1 Satz 2, 293a AktG erstattet, in dem die Änderungen erläutert und begründet werden. Eine Prüfung der jeweiligen Änderungsvereinbarung durch einen gerichtlich bestellten Prüfer (Vertragsprüfer) gemäß §§ 295 Absatz 1 Satz 2, 293b Absatz 1 2. Halbsatz AktG ist entbehrlich, da die USU Software AG jeweils alleinige Gesellschafterin der unter Ziff. (i) bis (iii) genannten Tochtergesellschaften ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Der Änderungsvereinbarung vom 12.05.2014 zwischen der USU Software AG und der Omega Software GmbH mit Sitz in Obersulm zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrages vom 19.05.2005 wird zugestimmt. b) Der Änderungsvereinbarung vom 12.05.2014 zwischen der USU Software AG und der LeuTek GmbH mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrages vom 29.12.2006 wird zugestimmt. c) Der Änderungsvereinbarung vom 12.05.2014 zwischen der USU Software AG und der Aspera GmbH mit Sitz in Aachen zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrages vom 31.05.2012 wird zugestimmt. Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind über die Internetseite der USU Software AG (www.usu-software.de/hv2014) folgende Unterlagen zugänglich: * Die Änderungsvereinbarungen zu den in Ziff. (i) bis (iii) genannten Ergebnisabführungsverträgen, einschließlich der jeweils als Anlage 1 zu der Änderungsvereinbarung beigefügten konsolidierten Fassung der geänderten Ergebnisabführungsverträge, * die in Ziff. (i) bis (iii) genannten Ergebnisabführungsverträge, d.h. die Ergebnisabführungsverträge in ihrer vor Abschluss der Änderungsvereinbarungen jeweils geltenden Fassung, * die vorgenannten gemeinsamen Berichte des Vorstands der USU Software AG und der jeweiligen Geschäftsführung der Tochtergesellschaften gemäß §§ 295 Absatz 1 Satz 2, 293a AktG, * die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie die zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichte der USU Software AG für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 und * die Jahresabschlüsse und Lageberichte der in Ziff. (i) bis (iii) genannten Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013. Alle zu veröffentlichenden Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Stimmrechte Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 10.523.770 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es bestehen 10.523.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine Eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache übermitteln: USU Software AG c/o Landesbank Baden Württemberg Abteilung 4035 H/Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: 0711 127 79256 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den Dienstag, den 3. Juni 2014 (00:00 Uhr, Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Dienstag, den 17. Juni 2014 (24:00 Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckten Vollmachtsformulars erfolgen. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung erfolgen. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte unmittelbar vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis (z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft per Briefversand, Telefax oder E-Mail übermitteln: USU Software AG Investor Relations/HV 2014 Spitalhof 71696 Möglingen Telefax: 07141 4867 108 E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen diese aus organisatorischen Gründen unter den vorgenannten Kontaktdaten bis spätestens Montag, den 23. Juni 2014 (17:00 Uhr) eingehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per E-Mail ist bis zum Beginn der Hauptversammlung am Dienstag, den 24. Juni 2014 um 10:30 Uhr möglich. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Wir weisen darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt wurden. Wir bitten ferner zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden. Aus organisatorischen Gründen müssen entsprechende Bevollmächtigungen der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 23. Juni 2014 (17:00 Uhr), unter den vorgenannten Kontaktdaten in Textform übermittelt werden oder die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter durch persönliche Vorlage der Vollmacht in Textform am Tag der Hauptversammlung vor Ort erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Rechte der Aktionäre Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Entsprechende Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Samstag, den 24. Mai 2014 (24:00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an: Vorstand der USU Software AG Spitalhof 71696 Möglingen Telefax: 07141 4867 108 Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.usu-software.de/hv2014 bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: USU Software AG Investor Relations/HV 2014 Spitalhof 71696 Möglingen Telefax: 07141 4867 108 E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, zugänglich zu machender Begründungen und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.usu-software.de/hv2014 veröffentlichen. Hierbei werden nach § 126 Abs. 1 AktG alle spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, also bis zum Montag, den 9. Juni 2014, eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. Hinweis auf zugängliche Informationen wie weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft und Veröffentlichungen in anderen Medien Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124 a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.usu-software.de/hv2014 zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Für Aktionäre und Aktionärsvertreter, die keinen Zugang zum Internet haben oder denen ein Zugang zu den unter der vorgenannten Internetadresse bereitgestellten Unterlagen, etwa wegen technischer Störungen, dauerhaft oder vorübergehend nicht möglich ist, besteht zusätzlich folgender freiwilliger Service: Alle im Internet für die Hauptversammlung zugänglich gemachten Unterlagen können während der üblichen Geschäftszeiten (9:00 bis 17:00 Uhr) in den Geschäftsräumen der USU Software AG, Spitalhof, 71696 Möglingen eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären auf eine Anforderung, die an die nachfolgend genannte Adresse gerichtet ist, als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen übersenden: USU Software AG Investor Relations/HV 2014 Spitalhof 71696 Möglingen Telefax: 07141 4867 108 E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung zur Zugänglichmachung von Unterlagen und Informationen mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft bei der vorstehend beschriebenen Übersendung von Unterlagen lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Möglingen, im Mai 2014 USU Software AG, Möglingen Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: USU Software AG Spitalhof 71696 Möglingen Deutschland Telefon: +49 7141 48670 Fax: +49 7141 4867108 E-Mail: investor@usu-software.de Internet: http://www.usu.de ISIN: DE000A0BVU28 WKN: A0BVU2 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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