Zurück
Ihre gewählte Nachricht :
Datum : 07.05.2014

Titel :
Rheinische Post: Kommentar / Gurlitts Vermächtnis = Von Bertram Müller

Meldung : Düsseldorf (ots) - Die Wunden, die der Nationalsozialismus in Deutschland und jenseits der Grenzen geschlagen hat, schienen schon fast vernarbt zu sein, da riss der Fall Gurlitt sie unerwartet wieder auf. Kunst, welche die Nazis jüdischen Besitzern geraubt oder unter Wert abgekauft hatten, warf erneut die Frage auf, wie wir uns angesichts des in deutschem Namen begangenen Unrechts gegenüber den Opfern oder ihren Erben verhalten sollen. Und ob man nicht nur Kunst zurückgeben müsste, sondern auch Grundstücke und Immobilien, die die Nazis ebenfalls zu Unrecht an sich gerissen hatten. Doch die Finger richteten sich auf den Falschen: den mit seinem ererbten Kunstbesitz überforderten Cornelius Gurlitt. Man konnte ihm allenfalls vorwerfen, dass er nicht schon früher auf die Idee gekommen war, seine Kollektion prüfen zu lassen unter dem Aspekt, ob sich darin Raubkunst aus der Nazi-Zeit befindet. Immerhin zeigte er sich aber am Ende seines Lebens gegenüber den Behörden kooperativ. Sein Erbe sollte uns Verpflichtung sein, jeden einzelnen Anspruch auf Rückgabe gewissenhaft zu prüfen. OTS: Rheinische Post newsroom: http://www.presseportal.de/pm/30621 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2 Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion Telefon: (0211) 505-2621

Sender : Homepage