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Datum : | 08.05.2014 |
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Deutsche Immobilieneigentümer durch neuen Energieausweis massiv verunsichert - Drohende Bußgelder und Abmahnungen sorgen für Unruhe - Das müssen Anbieter im Internet jetzt wirklich beachten |
Meldung : | Glinde (ots) - Die am 1. Mai in Kraft getretene Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sorgt für eine massive Verunsicherung unter deutschen Immobilieneigentümern. Seit diesem Stichtag benötigt jeder Verkäufer oder Vermieter einen Energieausweis für seine Immobilie. In allen Immobilienanzeigen - ob im Internet oder der Zeitung - müssen nun die energetischen Kennwerte mit angegeben werden. Henning Evers, Gründer und Betreiber von www.ohne-makler.net, Deutschlands Immobilienportal für provisionsfreie Immobilien, zur aktuellen Lage eine Woche nach der Einführung: "Wir stellen eine erhebliche Verunsicherung unter den Eigentümern durch den neuen Energieausweis fest. Bereits seit Ende April verzeichnen wir einen regelrechten Ansturm auf unsere Kundebetreuungshotline. Es gibt extrem viele Fragen zur neuen Regelung." Dies sind die wichtigsten neuen Regelungen, die Anbieter bei der Selbstvermarktung ihrer Immobilie jetzt beachten müssen: - Wenn zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch gar kein gültiger Energieausweis für das beworbene Objekt existiert, müssen die Pflichtangaben nicht in der Anzeige aufgeführt werden. Ein gültiger Energieausweis muss dann spätestens beim Besichtigungstermin dem potenziellen Mieter oder Käufer vorgelegt werden. - Liegt ein Energieausweis vor, können Anbieter die erforderlichen Daten aus dem Energieausweis einfach in die entsprechenden Datenfelder beim Erstellen der Internetanzeige eintragen. Diese erscheinen automatisch entsprechend dem vorliegenden Energieausweis. - Nicht jeder Eigentümer benötigt jetzt einen neuen Ausweis. Bereits vorhandene Energieausweise sind zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Für zusätzliche Verunsicherung sorgen laut Evers aktuell auch Gerüchte über drohende Bußgelder in fünfstelliger Höhe und erste Abmahnungen beim Verstoß gegen die neuen Vorschriften. Doch er gibt Entwarnung: "Hier muss man klar differenzieren: Enthält eine Anzeige keine Angaben über die energetische Qualität, ist dies zwar eine Ordnungswidrigkeit. Der Gesetzgeber gibt Anbietern jedoch eine einjährige Eingewöhnungszeit. Erst dann werden Verstöße geahndet." Die EnEV verpflichte zwar nur die Eigentümer zur Veröffentlichung der Pflichtangaben in der Anzeige. "Wettbewerbsrechtlich kann allerdings schon jetzt per Abmahnung oder Unterlassungserklärung gegen Inserate mit fehlenden Angaben vorgegangen werden. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können sich jedoch nur gegen gewerblich handelnde Anbieter richten, also Makler oder Verwalter", erklärt Evers. Alle Informationen zum Energieausweis EnEv 2014 finden Sie unter: www.ohne-makler.net/energieausweis/ ohne-makler.net ist Deutschlands Immobilienportal für provisionsfreie Immobilien. www.ohne-makler.net OTS: ohne-makler.net newsroom: http://www.presseportal.de/pm/111505 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_111505.rss2 Pressekontakt: Henning Evers ohne-makler.net Tel.: 040 - 781 0206 10 Email: info@evers-internet.de |
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