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Datum : | 08.05.2014 |
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LWSPA-MV: Rowdytum oder gewollte Aktion |
Meldung : | Waren (ots) - Am heutigem Tage wurde der Wasserschutzpolizeiinspektion Waren durch das Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bekannt gegeben, dass die Beschilderung an der Einfahrt zum Bolter Kanal gewaltsam entfernt worden ist. Bei dem Schild handelt es sich um das Hinweiszeichen bezüglich der Regelungen des Stillliegens (Liegeverbot) am rechten Ufer des Bolter Kanals. Eine sofortige Absuche des Bereiches erbrachte keine Erkenntnisse über den Verbleib des Schildes sowie zu den Tätern. Der oder die unbekannten Täter müssen sich bewusst sein, das sie mit Ihrem rechtswidrigem Verhalten , Entfernung und Wegnahme des Schildes, mehrere Straftatbestände erfüllt haben. So nimmt die die Wasserschutzpolizei die Ermittlungen hinsichtlich eines gefährlichen Eingriffes in den Schiffsverkehr auf. Parallel dazu erhebt die Kriminalpolizei Daten um die Diebstahlshandlung aufzuklären. In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit der Rechtslage durch einige Wassersportler. Diese ignorierten das Liegeverbot am rechten Ufer des Bolter Kanals. Trotz fehlender Beschilderung sind die Normen des Kapitel 7 der Binnenschifffahrtstrassenordnung, Regelungen für das Stillliegen, nicht aufgehoben. Verstöße werden durch die Wasserschutzpolizei verfolgt und entsprechend sanktioniert. OTS: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern newsroom: http://www.polizeipresse.de/pm/108749 newsroom via RSS: http://www.polizeipresse.de/rss/dienststelle_108749.rss2 Rückfragen bitte an: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Wasserschutzpolizeiinspektion Waren Telefon: 03991/74730 Fax: 03991 / 7473-226 E-Mail: wspi-waren@lwspa-mv.de |
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