Ihre
gewählte
Nachricht : |
|
| Datum : | 29.04.2014 |
Titel : |
Geerbte Verträge / Was Erben über Verträge aus einem Nachlass wissen müssen |
| Meldung : | Baierbrunn (ots) - Mit einer Erbschaft steht man meistens vor einer ganzen Reihe von Verträgen: Versicherungen, Abonnements, Abzahlungen zum Beispiel. "Der Erbe tritt in alle Verträge des Verstorbenen ein", sagt Rechtsanwalt Harald Rotter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwälte beim Deutschen Anwaltsverein, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Der Erbe muss also zuerst einmal weiterzahlen. Abos laufen bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Bei Verbänden und Vereinen endet die Mitgliedschaft meist mit dem Tod. Lebensversicherungen sollen unverzüglich, Unfallversicherungen innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Auch alle anderen Versicherungen, auch die Rentenkasse, gehören möglichst bald benachrichtigt. Einige Policen enden mit dem Tod, andere müssen ausdrücklich gekündigt werden. Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 4/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. OTS: Wort und Bild - Senioren Ratgeber newsroom: http://www.presseportal.de/pm/52278 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_52278.rss2 Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.senioren-ratgeber.de |
| Sender : | Homepage |