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| Datum : | 29.04.2014 |
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EANS-Hauptversammlung: S&T AG / Einberufung der Hauptversammlung |
| Meldung : | -------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- S&T AG Linz, FN 190272 m Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 15. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 30. Mai 2014, um 10:00 Uhr im Festsaal des Schlosses Hagenberg 4232 Hagenberg im Mühlkreis, Hauptstraße 90 TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2013, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2013 und des Berichtes des Aufsichtrates für das Geschäftsjahr 2013 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 7. Beschlussfassung über a) den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, das Grundkapital bis zum 05.06.2016 um bis zu EUR 12.063.649,00 durch Ausgabe von bis zu 12.063.649 auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlagen sowie gegebenenfalls mit Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen, und zwar im zum Zeitpunkt der Hauptversammlung nicht durch Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats ausgenützten Umfang, unter gleichzeitiger b) Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu EUR 19.668.729,00 durch Ausgabe von bis zu 19.668.729 Stück neuen, auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, in einer oder mehreren Tranchen mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen, und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie c) der entsprechenden Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Absatz (5). 8. Beschlussfassung über a) die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 159 Abs 3 AktG für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates binnen fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch um bis zu EUR 2.000.000,00 bedingt zu erhöhen und die Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Satzung gemäß § 145 AktG zum Zweck der Anpassung des bedingten Kapitals in der Satzung an das tatsächliche bedingte Kapital zu ändern (genehmigtes bedingtes Kapital 2014) sowie b) die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) durch Einfügung eines Absatzes (6). 9. Beschlussfassung über a) den Widerruf der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21.05.2012 bis zum 20.11.2014 erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Rückkauf eigener Aktien in unausgenütztem Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals b) bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrten Bezugsrechts) zu beschließen sowie c) die Ermächtigung des Vorstandes erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen 10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 3, 15, 17 und 19. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Nachstehende Unterlagen sind ab dem 9. Mai 2014 gemäß § 108 AktG auf der Homepage der Gesellschaft (www.snt.at) veröffentlicht sowie am Sitz der Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift 4021 Linz, Industriezeile 35, zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre während der gewöhnlichen Geschäftszeiten der Gesellschaft von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr aufgelegt: · Einberufung · Jahresabschluss mit Lagebericht · Konzernabschluss mit Konzernlagebericht · Vorschlag für die Gewinnverwendung · Corporate Governance-Bericht · Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-10 · Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 · Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkten 7, 8 und 10 vorgeschlagenen Änderungen. Auf Verlangen erhält jede(r) Aktionär(in) unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 9. Mai 2014 außerdem im Internet unter www.snt.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 9. Mai 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43/1/367 8088 1099 oder E-Mail (sandra.gruenwald@snt.at) zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 20. Mai 2014 der Gesellschaft an der Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, per Telefax unter der Telefax-Nummer +43/1/367 8088 1099 oder per E-Mail sandra.gruenwald@snt.at zugeht, wobei das Verlangen in Textform - beispielsweise als PDF - dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.snt.at zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPT-VERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Mai 2014 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Als Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. Mai 2014 unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. per Post: S&T AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 DW 54 per E-Mail: anmeldung.snt@hauptversammlung.at oder per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598;unbedingt bei Aktien ISIN AT0000A0E9W5 bzw. Wertpapier-Kennnummer 565773 im Text angeben). DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), · Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer 565773, · Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 20. Mai 2014 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 27. Mai 2014, 16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen: per Post S&T AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 DW 54 per E-Mail: anmeldung.snt@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist oder per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598;unbedingt bei Aktien ISIN AT0000A0E9W5 bzw. Wertpapier-Kennnummer 565773 im Text angeben). Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.snt.at abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat eine Aktionärin bzw. ein Aktionär ihrem/seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 39.337.459,00 und ist eingeteilt in 39.337.459 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr. Linz, im April 2014 Der Vorstand Rückfragehinweis: ir@snt.at; +431801911125; Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: S&T AG Industriezeile 35 A-4021 Linz Telefon: +43 664 6119214 FAX: +43 1 80191 1290 Email: ir@snt.at WWW: www.snt.at Branche: Informationstechnik ISIN: AT0000A0E9W5, DE000A1HJLL6 Indizes: Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch |
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