Zurück
Ihre gewählte Nachricht :
Datum : 29.04.2014

Titel :
DGAP-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2014 in Leimen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Meldung : SNP Schneider-Neureither & Partner AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 29.04.2014 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- SNP Schneider-Neureither & Partner AG Heidelberg - ISIN DE0007203705 - - WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 6. Juni 2014, 10:30 Uhr, im Portland Forum am Herrenberg, großer Festsaal, Festhallenstraße 1, 69181 Leimen (Einlass ist ab 9:30 Uhr). Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) für die SNP Schneider-Neureither & Partner AG jeweils für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die vorgenannten Unterlagen können seit Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter http://www.snp-ag.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Hauptver sammlung-2014/ eingesehen werden und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 69121 Heidelberg, Dossenheimer Landstraße 100, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand jeweils aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 6. März 2014 gemäß § 172 Aktiengesetz gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Aktiengesetz nicht erforderlich. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 327.557,74 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,08 je EUR 297.294,24 Stückaktie (ISIN DE0007203705) auf 3.716.178 dividendenberechtigte Stückaktien Gewinnvortrag EUR 30.263,50 Bilanzgewinn EUR 327.557,74 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung gehaltenen 21.882 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,08 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Halbjahresberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2014, sofern eine solche Prüfung in Auftrag gegeben wird, zu bestellen. 6. Satzungsänderungen Eine Reihe von Satzungsbestimmungen entspricht nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage und den Möglichkeiten, die der Gesetzgeber in den letzten Jahren geschaffen hat. Gleichzeitig soll mehr Flexibilität im Rahmen dieser rechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden. Deshalb soll die Satzung angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen: 6a) § 6 Abs. 17 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Außerhalb von Aufsichtsratssitzungen kann der Aufsichtsrat, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegen stehen, in Schrift- oder Textform, fernmündlich oder in anderen vergleichbaren Formen der Beschlussfassung - auch in deren Kombination - beschließen, wenn dies durch den Aufsichtsratsvorsitzenden oder in dem Falle seiner Verhinderung durch den Stellvertreter angeordnet wird und ihr kein Mitglied widerspricht.' 6b) § 7 Abs. 10 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Abweichend von § 6 Abs. 12, S. 2 dieser Satzung, führt den Vorsitz in der Hauptversammlung der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein vom Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied. Ist der Vorsitzende verhindert und hat er niemand bestimmt, die Versammlung zu leiten, oder übernimmt kein von ihm bestimmtes Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz, so wählt die Hauptversammlung unter Leitung des Vorstands einen Versammlungsleiter.' 6c) § 7 Abs. 11 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Versammlungsleiter leitet die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmung.' 6d) § 8 Abs. 4 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. Die nachfolgenden Absätze 5 bis 8 werden zu den Absätzen 4 bis 7. 7. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat Das Aufsichtsratsmitglied Thomas Volk hatte sein Mandat mit Wirkung zum 31. Oktober 2013 niedergelegt und schied zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft aus. Das Amtsgericht Mannheim hat mit Beschluss vom 4. November 2013 Herrn Roland Weise mit Wirkung vom 4. November 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung ist befristet, bis der Mangel behoben ist. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 S. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz sowie § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Roland Weise, Unternehmensberater wohnhaft in Siegsdorf mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen, und zwar gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Herr Weise ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr Weise war im Geschäftsjahr 2013 auf Grundlage eines den rechtlichen Anforderungen genügenden Beratungsvertrages für die Gesellschaft tätig. Dieser Vertrag wurde gemäß § 114 Aktiengesetz vom Aufsichtsrat genehmigt. Gegenstand des Vertrages waren Leistungen im Bereich Vertriebsunterstützung und Kundengewinnung. Der Vertrag war auf 15 Einsatztage beschränkt und wurde im April 2014 im Wesentlichen gleichlautend mit einem neuerlichen Beratungsumfang von insgesamt maximal 25 Tagen durch zwei neue Vereinbarungen erneuert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Darüber hinausgehende persönliche Beziehungen von Herrn Weise zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nicht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 3.738.060,00 und ist in 3.738.060 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 21.882 eigene Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 7 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben ('Anmeldung') und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 16. Mai 2014 (d. h. 16. Mai 2014, 0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft spätestens am 30. Mai 2014, 24:00 Uhr, in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse eingehen: SNP Schneider-Neureither & Partner AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: +49 (0) 621 71 77 213 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de Aktionäre können ungeachtet der Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann - aber nicht muss -, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auf elektronischem Wege übermittelt werden, und zwar über die passwortgeschützte Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de. Die PIN für die Vollmachts-Plattform ist auf der Eintrittskarte abgedruckt. Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung, wie vorstehend beschrieben, elektronisch übermittelt wird. Auch die Erteilung einer Vollmacht, sofern die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erklärt wird, sowie der Widerruf einer erteilten Vollmacht und deren Änderung können unter Nutzung der Vollmachts-Plattform erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme von vorstehendem Textformerfordernis - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen sie zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse: SNP Schneider-Neureither & Partner AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: +49 (0) 621 71 77 213 oder über die passwortgeschützte Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de zugehen. Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Rechte der Aktionäre a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 Aktiengesetz Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (EUR 186.903,00) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden ('Ergänzungsanträge'). Das Verlangen muss schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am 6. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Zeitpunkt des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: SNP Schneider-Neureither & Partner AG Der Vorstand z. Hd. Investor Relations Postfach 105080 69040 Heidelberg Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.snp-ag.com (im Bereich: Investor-Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2014/) bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 22. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingeht. Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 22. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingeht. Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter www.snp-ag.com (im Bereich: Investor-Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2014/) zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an: SNP Schneider-Neureither & Partner AG Der Vorstand z. Hd. Investor Relations Postfach 10 50 80, 69040 Heidelberg Fax: +49 (0) 6221 64 25 470 E-Mail: investor.relations@snp-ag.com c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 Aktiengesetz Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Weitergehende Erläuterungen Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.snp-ag.com (im Bereich: Investor-Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2014/) zur Verfügung. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen nach § 124a Aktiengesetz finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.snp-ag.com (im Bereich: Investor-Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2014/). Hinweis für Anforderungen nach § 125 Aktiengesetz Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: +49 (0) 621 70 99 07 Heidelberg, im April 2014 Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: SNP Schneider-Neureither & Partner AG Dossenheimer Landstraße 100 69121 Heidelberg Deutschland Telefon: +49 6221 6425-0 Fax: +49 6221 6425-20 E-Mail: info@snp-ag.com Internet: http://www.snp-ag.com ISIN: DE0007203705 WKN: 720370 Börsen: XETRA, Frankfurt, Hamburg, Berlin, München, Stuttgart, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

Sender : Homepage