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| Datum : | 23.04.2014 |
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BPOLI EBB: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr geht glimpflich aus |
| Meldung : | Bautzen (ots) - - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/polizeipresse/obs - Am 23.04.2014 gegen 15:45 Uhr wurde die Bundespolizei durch die Deutsche Bahn über Hindernisse auf den Gleisen auf der Strecke Bautzen in Richtung Löbau, Ortsausgang Höhe Thombergstraße, informiert. Sofort eilten Beamte des Bundespolizeireviers Bautzen zum Ereignisort und stellten mehrere Schottersteine und Bretter direkt hintereinander auf den Gleisen fest, die bewusst dort abgelegt worden sein müssen. Wer das Hindernis bereitet hat und warum, konnte vor Ort nicht mehr ermittelt werden. Es waren keine Personen mehr vor Ort feststellbar. Die Bundespolizei weist ausdrücklich auf die Gefährlichkeit solcher "Streiche" hin: Es ist nicht nur so, dass das Bereiten eines solchen Hindernisses und eine daraus resultierende Gefährdung Anderer eine Straftat darstellt und eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren, in minder schweren Fällen von 3 Monaten bis 5 Jahren, nach sich ziehen kann. Vor allem muss bedacht werden, dass der Aufenthalt im Gleisbereich lebensgefährlich werden kann. Moderne Eisenbahnen sind akustisch nicht immer zeitig genug wahrnehmbar und sehr schnell unterwegs. Bei dem betreffenden Tatort kommt hinzu, dass es sich um einen kurvigen und damit schlecht einsehbaren Streckenabschnitt handelt und die halbstündlich verkehrenden Züge bis zu 120 km/h schnell fahren könnten. Insofern muss man von Glück reden, dass hier niemand zu schaden gekommen ist. Weder durch den Aufenthalt auf den Schienen noch durch die Hindernisse selbst. Diese wurden durch die eingesetzten Beamten nach entsprechender Dokumentation schnell beseitigt. Die Bundespolizei bittet aufgrund dieses Vorfalls vor allem auch jetzt in der Ferienwoche entsprechend Eltern, ihren Kinder diese erheblichen Gefahren zu verdeutlichen und darauf zu achten, dass die Bahnanlagen nicht als "Abenteuerspielplatz" genutzt werden. Allein der Aufenthalt dort ist wegen des Gefährdungspotenzials nicht erlaubt und wird bei Zuwiderhandlung durch die Bundespolizei geahndet. Die Bundespolizei ermittelt nun im vorliegenden Fall wegen des Verdachtes des gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr. Sollte es Zeugen des Vorfalls geben, welche zu dem Sachverhalt Hinweise geben können oder Personen in der Nähe des Tatortes beobachtet haben: Die Bundespolizei nimmt diese Hinweise jederzeit unter der Telefonnummer 03586 - 76020 entgegen. Alternativ können Sie sich auch an jede andere Polizeidienststelle wenden. Anlage: Lichtbild des bereiteten Hindernisses. OTS: Bundespolizeiinspektion Ebersbach newsroom: http://www.polizeipresse.de/pm/74161 newsroom via RSS: http://www.polizeipresse.de/rss/dienststelle_74161.rss2 Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ebersbach Pressesprecher Jörg Freitag Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 18 E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de www.bundespolizei.de |
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