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| Datum : | 23.04.2014 |
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Innenministerium NRW: Kommunalwahlen am 25. Mai 2014: Landeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden |
| Meldung : | Düsseldorf (ots) - Am morgigen Donnerstag, 24. April 2014, findet um 14.00 Uhr im Landtag Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung sind Beschwerden gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse der kreisfreien Städte und Kreise, durch die Wahlvorschläge für Wahlen zum Oberbürgermeister und zum Landrat, zu den Kreistagen sowie zu den Räten und Bezirksvertretungen der kreisfreien Städte zurückgewiesen bzw. zugelassen wurden. Dem Landeswahlausschuss liegen insgesamt 13 Beschwerden vor. Sie betreffen die Städteregion Aachen, den Kreis Düren sowie die kreisfreien Städte Bochum, Essen, Hamm, Herne, Köln, Krefeld, Mülheim und Oberhausen. Das teilte Landeswahl-leiterin Helga Block heute (23.4). in Düsseldorf mit. Betroffen sind die Parteien Alternative für Deutschland (AfD), die Aussiedler und Migranten Partei Deutschland (EINHEIT), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN). Ebenfalls betroffen sind die Wählergruppen Alternative Liste Herne für soziale Gerechtigkeit, Arbeit und Demokratie (AL Herne), Die STADTGESTALTER, Krefelder Kreis e.V. (KK), Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI), UWG Regionalverband Aachen e.V. - Freie Wähler - (UWG) und die Wählervereinigung Allianz Essener Demokraten (AED). Neben formalen Aspekten geht es inhaltlich beispielsweise darum, ob angemessene Ladungsfristen bei Nominationsversammlungen eingehalten, erforderliche Zustimmungserklärungen abgegeben oder eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften vorgelegt wurden. Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin als Vorsitzende und zehn Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags. Angehört werden in der Sitzung die Beschwerdeführer, die von den Parteien und Wählergruppen benannten Vertrauenspersonen für die betroffenen Wahlvorschläge sowie die jeweils zuständigen Wahlleiter/innen der Stadt bzw. des Kreises. Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind abschließend. Lediglich im Rahmen von Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl besteht dann noch eine Anfechtungsmöglichkeit mit dem Ziel, die Gültigkeit der Wahl zu überprüfen. Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2014 finden Sie im Internet unter www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/buergerbeteiligung-wahlen/wahlen /auf-allen-ebenen/kommunalwahlen. OTS: Ministerium für Inneres und Kommunales newsroom: http://www.polizeipresse.de/pm/56636 newsroom via RSS: http://www.polizeipresse.de/rss/dienststelle_56636.rss2 Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres und Kommunales Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales Telefon: 0211/871-2300 Fax: 0211/871-2500 E-Mail: pressestelle@im.nrw.de http://www.im.nrw.de |
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