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Datum : 29.04.2014

Titel :
Bundespolizeidirektion München: Atemalkoholmessgerät streikt / Münchner mit mehr als fünf Promille in die Notaufnahme

Meldung : Würzburg (ots) - Einen betrunkenen 45-jährigen Münchner mussten Bundespolizisten heute (29. April) aus einem Zug im Würzburger Hauptbahnhof holen, weil er in einem hilflosen Zustand war. Da das Atemalkoholmessgerät bei einem Wert von mehr als fünf Promille streikte, ging es für den Mann umgehend mit einem Rettungswagen in die Notaufnahme. Eine Zugbegleiterin meldete der Bundespolizeiinspektion Würzburg heute gegen 8 Uhr, dass im Regionalexpress von Nürnberg nach Würzburg ein betrunkener Mann schlafen würde, der nicht mehr ansprechbar sei. Eine Streife weckte den 45-jährigen Münchner, der weder gehen noch stehen konnte, und brachte ihn auf die Wache. Dort streikte jedoch das Atemalkoholmessgerät. Bei einem Wert von fünf Promille blieb die Anzeige stehen und zeigte lediglich einen Pfeil nach oben an. Die Beamten übergaben den Mann kurz darauf an die Besatzung eines bereits angeforderten Rettungswagens, die den Münchner in eine Notaufnahme brachten. OTS: Bundespolizeidirektion München newsroom: http://www.polizeipresse.de/pm/64017 newsroom via RSS: http://www.polizeipresse.de/rss/dienststelle_64017.rss2 Rückfragen bitte an: Sven-Eric Franz Bundespolizeiinspektion Würzburg Bahnhofplatz 2 - 97070 Würzburg Telefon: 0931 32 259 104 E-Mail: bpoli.wuerzburg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Würzburg ist eine von 10 Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion München. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf ganz Unterfranken und Teile Oberfrankens. Der Inspektion Würzburg angegliedert sind die Bundespolizeireviere Aschaffenburg und Bamberg. Die Kernkompetenzen der Bundespolizeiinspektion Würzburg liegen in der Gewährleistung der Sicherheit der Benutzer der Bahn und der Bahnanlagen, sowie in der Fahndung auf Bahnanlagen zur Bekämpfung der unerlaubten Migration. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

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