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Datum : 05.05.2014

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Zu Risiken und Nebenwirkungen von Erfrischungstüchern fragen Sie das Gericht / Urteil: Schmerzensgeld nach allergischer Reaktion in einem Flugzeug

Meldung : Duisburg (ots) - Auch Erfrischungstücher haben Risiken und Nebenwirkungen - zumindest für Menschen, die allergisch auf die Dämpfe reagieren. Darauf weist die Online-Plattform www.ferienretter.de hin. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach im April einem Fluggast Schmerzensgeld zu, weil das Servicepersonal einer Fluggesellschaft Erfrischungstücher verteilte, obwohl die Reisende eindringlich gewarnt hatte, sie reagiere allergisch darauf. (Az. 16 U 170/13) Die Frau war mit einem Flugzeug von Indien nach Deutschland geflogen. Während des Fluges wurden dampfende Erfrischungstücher - sog. "Saunatücher" - ausgeteilt. Hierdurch wurde bei der Klägerin eine allergische Reaktion mit Atemnot ausgelöst, die eine ärztliche Behandlung notwendig machte. Am Zielflughafen wartete zudem ein Notarzt auf die Dame. Die verlangte anschließend von der Fluggesellschaft Schmerzensgeld. Das OLG Frankfurt urteilte: Die Frau könne ein Schmerzensgeld verlangen, weil die allergische Reaktion durch eine typische, dem Luftverkehr eigentümliche Gefahr ausgelöst worden sei. Entscheidend für die Richter war, dass die Frau das Bordpersonal mehrfach vor den Folgen der Verteilung dieser Tücher gewarnt hatte. Die Mitarbeiter der Fluggesellschaft seien deshalb gehalten gewesen, die Austeilung der Tücher zu unterlassen oder die Klägerin so zu separieren, dass sie nicht beeinträchtigt würde. Der Reisenden wurde aber auch ein Mitverschulden angerechnet. Es habe nämlich von ihr verlangt werden können, dass sie mit mehr Nachdruck auf ihre Situation aufmerksam gemacht hätte. Im Moment, als die Verteilung der Tücher begann, hätte die Klägerin notfalls aufstehen und laut "Halt" rufen müssen. Wollen Sie mehr über Reiserechtsentscheidungen wissen? Weitere Fragen können kostenlos an den Ferienretter gestellt werden. Einfach auf ferienretter.de gehen und Frage stellen. Die Antwort kommt innerhalb 24 Stunden: vom ferienretter.de-Anwalt Thomas Allgaier. OTS: alltours flugreisen gmbh newsroom: http://www.presseportal.de/pm/53186 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_53186.rss2 Pressekontakt: Conscienta Thomas Allgaier, Rechtsanwalt Herrnstraße 53, 63065 Offenbach Tel. 069/450034-0 Fax 069/450034-333 www.ferienretter.de

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