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Datum : | 06.05.2014 |
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DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2014 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG |
Meldung : | Brenntag AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 06.05.2014 15:21 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Brenntag AG Mülheim an der Ruhr Wertpapier-Kennnummer: A1DAHH ISIN: DE 000A1DAHH0 Einberufung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am 17. Juni 2014, um 10:00 Uhr MESZ (Einlass ab 9:00 Uhr MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), DüsseldorfCongress, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Brenntag AG ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2013, und des Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 17. März 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG bedarf es daher insoweit nicht. 2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Brenntag AG für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 133.900.000,00 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,60 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie Gesamt: 133.900.000,00 EUR 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 6. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Neuausgabe von Aktien und damit verbundene Satzungsänderung Der Kurs der Aktie der Brenntag AG hat sich seit dem Börsengang wesentlich erhöht und liegt im Vergleich zu anderen Werten im MDAX überdurchschnittlich hoch, was die Attraktivität der Aktie insbesondere für Privatanleger mindert. Um die Aktie für breite Anlegerkreise noch interessanter zu machen und das Handelsvolumen der Brenntag-Aktie so weiter zu erhöhen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat die Durchführung eines sog. Aktiensplits vor, also eine Umwandlung der derzeit ausgegebenen Aktien in eine größere Anzahl von Aktien. Da der anteilige Betrag je Brenntag-Aktie am Grundkapital der Gesellschaft EUR 1,00 beträgt und ein geringerer anteiliger Betrag gesetzlich nicht zulässig ist (§ 8 Abs. 3 Satz 3 AktG), soll zum Zwecke des Aktiensplits das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln erhöht und auf jede derzeit vorhandene Stückaktie zwei neue Stückaktien an die Aktionäre ausgegeben werden. Auf diese Weise wird sich der anteilige Betrag je Brenntag-Aktie am Grundkapital auch in Zukunft auf EUR 1,00 belaufen. Die Beteiligung der Aktionäre am Gesellschaftsvermögen wird durch die vorgeschlagene Maßnahme nicht berührt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: (1) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Neuausgabe von Aktien Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 51.500.000,00 wird um EUR 103.000.000,00 auf EUR 154.500.000,00 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 103.000.000,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung erfolgt unter Ausgabe von 103.000.000,00 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis von 1 zu 2 zu, so dass auf jede bestehende Stückaktie der Gesellschaft zwei neue Stückaktien entfallen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt. Diesem Beschluss wird die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat festgestellte Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 zu Grunde gelegt. Diese Bilanz wurde von PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln festzulegen. (2) Änderung von § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Satzung § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 4 Höhe und Einteilung des '§ 4 Amount and division of Grundkapitals registered share capital 'Das Grundkapital der 'The Company's registered share Gesellschaft beträgt EUR capital amounts to EUR 154.500.000,00 (in Worten: Euro 154,500,000.00 (in words: one einhundertvierundfünfzig hundred and fifty four million five Millionen fünfhunderttausend).' hundred thousand euros).' § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Es ist eingeteilt in 'It is divided into 154,500,000 154.500.000 auf den Namen no-par-value registered shares.' lautende nennwertlose Stückaktien.' 7. Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals einschließlich der damit verbundenen Neufassung der Satzung Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. März 2010 hat unter Tagesordnungspunkt 2 den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur einmaligen oder mehrmaligen Erhöhung des Grundkapitals um insgesamt bis zu EUR 25.750.000,00 bis zum 28. Februar 2015 ermächtigt. Die Ermächtigung wurde bisher nicht ausgenutzt. Da die bestehende Ermächtigung vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2015 auslaufen würde, halten Vorstand und Aufsichtsrat es bereits in diesem Jahr für angezeigt, unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung eine neue Ermächtigung zu schaffen, um der Gesellschaft auch zukünftig Flexibilität bei ihren Finanzierungsmöglichkeiten einzuräumen. Die vorgeschlagene neue Ermächtigung entspricht inhaltlich weitgehend der am 19. März 2010 von der außerordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen und in § 5 der Satzung enthaltenen Ermächtigung. Da diese sich auf 50 % des aktuellen Grundkapitals bezieht und der Gesellschaft dieser rechtlich maximal zulässige Finanzierungspielraum auch künftig zur Verfügung stehen soll, ist vorgesehen, dass sich die neue Ermächtigung auf 50 % des nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung anstehenden Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bestehenden Grundkapitals bezieht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: (1) Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals Die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. März 2010 zu Tagesordnungspunkt 2 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals wird aufgehoben. (2) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 16. Juni 2019 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 77.250.000,00 (in Worten: Euro siebenundsiebzig Millionen zweihundertfünfzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 77.250.000 (in Worten: siebenundsiebzig Millionen zweihundertfünfzigtausend) neuen auf den Namen lautenden Stammaktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). a) Bezugsrecht Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise gewährt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder nach § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten. b) Bezugsrechtsausschluss Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des genehmigten Kapitals auszuschließen, aa) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; bb) bei Sachkapitalerhöhungen, insbesondere - aber ohne Beschränkung hierauf - zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; cc) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung im Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die nach diesem Absatz unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Maßgebend für die Grenze von 10 % ist die Grundkapitalziffer, wie sie nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 zu beschließenden Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln besteht. Sollte im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von während der Laufzeit dieses genehmigten Kapitals bis zu seiner jeweiligen Ausnutzung ausgegebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrecht, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden, ausgegeben werden oder auszugeben sind. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind ferner diejenigen neuen oder eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieses genehmigten Kapitals bis zu seiner jeweiligen Ausnutzung auf anderer Grundlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden; dd) um den Inhabern von von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen, (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente), ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte oder Pflichten aus den genannten Instrumenten zustände; ee) zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht bestimmen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente). Die Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts darf nach dieser Ermächtigung nur erfolgen, wenn auf die Summe der neuen Aktien und zusammen mit neuen Aktien, die von der Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden, sowie zusammen mit Rechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden und die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 20 % des Grundkapitals entfällt. Maßgebend für die Berechnung der Grenze von 20 % des Grundkapitals ist die Grundkapitalziffer, wie sie nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 zu beschließenden Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln besteht. Sollte im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. c) Ermächtigung zur Änderung der Fassung der Satzung Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft nach Durchführung einer jeden Kapitalerhöhung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist ohne Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu ändern. (3) Satzungsänderung § 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 5 '§ 5 Genehmigtes Kapital Authorised share capital (1) Der Vorstand ist ermächtigt, (1) In the period ending on 16 June mit Zustimmung des 2019 the Board of Management is Aufsichtsrats das Grundkapital authorised, subject to the der Gesellschaft in der Zeit consent of the Supervisory bis zum 16. Juni 2019 einmalig Board, to increase the Company's oder mehrmals um insgesamt bis registered share capital in one zu EUR 77.250.000,00 (in or more tranches by up to EUR Worten: Euro siebenundsiebzig 77,250,000.00 (in words: seventy Millionen seven million two hundred fifty zweihundertfünfzigtausend) thousand euros) in aggregate by durch Ausgabe von bis zu issuing up to 77,250,000 (in 77.250.000 (in Worten: words: seventy seven million two siebenundsiebzig Millionen hundred fifty thousand) new zweihundertfünfzigtausend) no-par-value registered shares neuen, auf den Namen lautenden against cash contribution or Stammaktien gegen Bareinlagen non-cash contributions oder Sacheinlagen zu erhöhen (authorised capital). (genehmigtes Kapital). (2) Den Aktionären ist (2) In principle, the shareholders grundsätzlich ein Bezugsrecht are to be granted a subscription einzuräumen. Das gesetzliche right for new shares. The Bezugsrecht kann auch in der statutory subscription right may Weise gewährt werden, dass die also be offered in such a way neuen Aktien von einem that the new shares are Kreditinstitut oder einem nach subscribed by a bank or by an § 53 Abs. 1 S. 1 oder nach § undertaking acting pursuant to 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 section 53 (1) sentence 1 or des Gesetzes über das section 53b (1) sentence 1 or Kreditwesen tätigen (7) of the German Banking Act Unternehmen (Finanzinstitut) (Gesetz über das Kreditwesen - oder einem Konsortium solcher KWG) (financial institution) or Kreditbzw. Finanzinstitute mit a syndicate of such banks and/or der Verpflichtung übernommen financial institutions with the werden, sie den Aktionären obligation to offer them mittelbar im Sinne von § 186 indirectly to the shareholders Abs. 5 AktG zum Bezug for subscription within the anzubieten. Der Vorstand ist meaning of section 186 (5) of jedoch ermächtigt, das the German Stock Corporation gesetzliche Bezugsrecht der Act. However, the Board of Aktionäre mit Zustimmung des Management is authorised, Aufsichtsrats für eine oder subject to the consent of the mehrere Kapitalerhöhungen im Supervisory Board, to exclude Rahmen des genehmigten the statutory subscription right Kapitals auszuschließen. in relation to one or more increases of the registered share capital within the scope of the authorised capital: 1. um Spitzenbeträge, die sich 1. to exclude fractional aufgrund des amounts, resulting from the Bezugsverhältnisses ergeben, subscription ratio, from the vom Bezugsrecht der Aktionäre statutory subscription right of auszunehmen; the shareholders; 2. bei Sachkapitalerhöhungen, 2. in the case of increases of insbesondere - aber ohne the registered share capital Beschränkung hierauf - zum against non-cash contributions Erwerb von Unternehmen, in particular - but without Unternehmensteilen oder limitation - to acquire Beteiligungen an Unternehmen; companies, divisions of companies or equity interests in companies; 3. wenn die Kapitalerhöhung 3. if the increase of the gegen Bareinlagen erfolgt und registered share capital is der Ausgabepreis der neuen effected against contribution in Aktien den Börsenkurs der cash and provided that the issue bereits an der Börse price of the new shares is not gehandelten Aktien gleicher substantially lower (within the Gattung und Ausstattung im meaning of section 203 (1) and Zeitpunkt der endgültigen (2), section 186 (3) sentence 4 Festlegung des Ausgabebetrages of the Stock Corporation Act) nicht wesentlich im Sinne der than the market price for shares §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. in the Company of the same class 3 Satz 4 AktG unterschreitet and having the same conditions und der auf die nach dieser already listed at the time of Ziffer 3. unter Ausschluss des the final determination of the Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. issue price and provided that 3 Satz 4 AktG ausgegebenen the amount of the registered neuen Aktien entfallende share capital represented by the anteilige Betrag des shares issued pursuant to this Grundkapitals insgesamt 10 % clause 3. subject to the des Grundkapitals nicht exclusion of the statutory überschreitet. Maßgebend für subscription right in accordance die Grenze von 10 % ist die with section 186 (3) sentence 4 Grundkapitalziffer, wie sie of the Stock Corporation Act nach Wirksamwerden der unter does not exceed 10% of the Tagesordnungspunkt 6 der registered share capital. Hauptversammlung vom 17. Juni Decisive for the threshold of 2014 beschlossenen 10% is the registered share Kapitalerhöhung aus capital figure existing after Gesellschaftsmitteln besteht. the capital increase from Sollte im Zeitpunkt der company funds resolved under Ausübung dieser Ermächtigung agenda item 6 of the General die Grundkapitalziffer Shareholders' Meeting of 17 June niedriger sein, so ist dieser 2014 takes effect. In the event niedrigere Wert maßgeblich. that the registered share Auf diese Zahl sind Aktien capital figure should be lower anzurechnen, die zur Bedienung at the time when this von während der Laufzeit authorisation is exercised, such dieses genehmigten Kapitals lower value shall be decisive. bis zu seiner jeweiligen Such amount of the registered Ausnutzung ausgegebenen share capital shall include Optionsoder shares which have been or are to Wandelschuldverschreibungen be issued during the term of oder Genussrechten mit this authorised share capital Wandlungsoder Optionsrecht, until its respective exercise to die in entsprechender fulfil warrant-linked or Anwendung des § 186 Abs. 3 convertible bonds or Satz 4 AktG unter Ausschluss profit-sharing certificates with des Bezugsrechts ausgegeben conversion or option rights to wurden, ausgegeben werden oder the extent that such bonds are auszugeben sind. Auf die issued or to be issued subject Höchstgrenze von 10 % des to the exclusion of the Grundkapitals sind ferner statutory subscription right in diejenigen neuen oder eigenen analogous application of section Aktien der Gesellschaft 186 (3) sentence 4 of the German anzurechnen, die während der Stock Corporation Act. Such Laufzeit dieses genehmigten threshold of 10% of the Kapitals bis zu seiner registered share capital shall jeweiligen Ausnutzung auf also include new or treasury anderer Grundlage unter shares of the Company which are Ausschluss des Bezugsrechts issued or sold during the term der Aktionäre in direkter oder of this authorised share capital entsprechender Anwendung des § until its respective exercise on 186 Abs. 3 Satz 4 AktG another legal basis subject to ausgegeben oder veräußert exclusion of the subscription werden; right in direct or analogous application of section 186 (3) sentence 4 of the German Stock Corporation Act; 4. um den Inhabern von von der 4. to grant the holders of Gesellschaft oder von ihr warrant-linked bonds, abhängigen oder im convertible bonds, or Mehrheitsbesitz der profit-sharing certificates Gesellschaft stehenden conferring conversion or option Unternehmen begebenen rights or establishing a Wandeloder conversion obligation (or Optionsschuldverschreibungen combinations of all such bzw. Genussrechten oder instruments) issued by the Gewinnschuldverschreibungen, Company or by companies which die ein Wandlungsoder are controlled by it or in which Optionsrecht gewähren oder it holds a majority interest, a eine Wandlungspflicht subscription right in the scope begründen, (bzw. Kombinationen to which they would be entitled all dieser Instrumente) ein after exercise of the rights or Bezugsrecht in dem Umfang zu obligations under such gewähren, wie es ihnen nach instruments; Ausübung der Rechte oder Pflichten aus den genannten Instrumenten zustände; 5. zur Erfüllung von 5. to fulfil obligations of the Verpflichtungen der Company arising from warrants Gesellschaft aus Wandlungsund and conversion options or the Optionsrechten bzw. conversion obligations from Wandlungspflichten aus von der warrant-linked or convertible Gesellschaft oder von ihr bonds or profit-sharing abhängigen oder im certificates conferring Mehrheitsbesitz der conversion or option rights or Gesellschaft stehenden stipulating a conversion Unternehmen begebenen obligation (or combinations of Wandeloder all these instruments) which Optionsschuldverschreibungen have been issued by the Company bzw. Genussrechten oder or by companies which are Gewinnschuldverschreibungen, controlled by it or in which it die ein Wandlungsoder holds a majority interest. Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht bestimmen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente). Die Ausgabe von Aktien unter Under the present authorisation, Ausschluss des Bezugsrechts the issue of shares subject to darf nach dieser Ermächtigung exclusion of subscription rights nur erfolgen, wenn auf die shall be permitted only if the Summe der neuen Aktien und sum of the new shares and zusammen mit neuen Aktien, die together with new shares issued von der Gesellschaft während or sold by the Company during der Laufzeit dieser the term of this authorisation Ermächtigung bis zu ihrer until its exercise under another Ausnutzung unter einer anderen authorisation subject to the Ermächtigung unter Ausschluss exclusion of subscription rights des Bezugsrechts der Aktionäre of the shareholders, as well as ausgegeben oder veräußert together with rights issued werden, sowie zusammen mit during the term of this Rechten, die während der authorisation until its exercise Laufzeit dieser Ermächtigung on the basis of another bis zu ihrer Ausnutzung auf authorisation subject to der Grundlage einer anderen exclusion of subscription rights Ermächtigung unter Ausschluss and enabling the subscription of des Bezugsrechts begeben shares of the Company or werden und die den Bezug von establishing an obligation for Aktien der Gesellschaft such subscription, nominally ermöglichen oder zu ihm represents no more than 20% in verpflichten, rechnerisch ein aggregate of the registered Anteil am Grundkapital von share capital. What is decisive insgesamt nicht mehr als 20 % for calculating the threshold of des Grundkapitals entfällt. 20% of the registered share Maßgebend für die Berechnung capital is the registered share der Grenze von 20 % des capital figure existing after Grundkapitals ist die the capital increase from Grundkapitalziffer, wie sie company funds resolved under nach Wirksamwerden der unter agenda item 6 of the General Tagesordnungspunkt 6 der Shareholders' Meeting of 17 June Hauptversammlung vom 17. Juni 2014 takes effect. In the event 2014 beschlossenen that the registered share Kapitalerhöhung aus capital figure should be lower Gesellschaftsmitteln besteht. at the time when this Sollte im Zeitpunkt der authorisation is exercised, such Ausübung dieser Ermächtigung lower value shall be decisive. die Grundkapitalziffer niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. (3) Über den weiteren Inhalt der (3) The Board of Management shall Aktienrechte und die determine, subject to the Bedingungen der Aktienausgabe consent of the Supervisory entscheidet der Vorstand mit Board, the further details Zustimmung des Aufsichtsrates. regarding the rights attached to the shares and the conditions of the share issue. (4) Der Aufsichtsrat ist (4) The Supervisory Board is ermächtigt, die Fassung der authorised to amend the wording Satzung der Gesellschaft nach of the Articles of Association Durchführung einer jeden of the Company following each Kapitalerhöhung oder nach increase of the registered share Ablauf der Ermächtigungsfrist capital or following the expiry ohne Ausnutzung des of the period for which the genehmigten Kapitals zu authorisation has been granted ändern.' and in which the authorisation has not been exercised.' (4) Eintragungsanweisung Der Vorstand wird angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie die vorstehende Ermächtigung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Neufassung von § 5 der Satzung erst nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 zu beschließenden Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der zugehörigen Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen werden. 8. Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht und Schaffung eines bedingten Kapitals sowie Aufhebung der bisherigen Ermächtigung einschließlich der damit verbundenen Neufassung der Satzung Die außerordentliche Hauptversammlung hat den Vorstand durch Beschluss vom 19. März 2010 unter Tagesordnungspunkt 4 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Februar 2015 Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechte mit Options- oder Wandlungsrecht zu begeben, die Bezugsrechte auszuschließen sowie ein bedingtes Kapital zu schaffen. Diese Ermächtigung wurde bisher nicht ausgenutzt. Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- oder Wandlungsrecht. Da die Ermächtigung auf einen Zeitraum bis zum 28. Februar 2015 befristet ist und somit vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2015 auslaufen würde, sollen die Ermächtigung bereits in diesem Jahr aufgehoben und eine neue Ermächtigung sowie ein neues bedingtes Kapital beschlossen werden. Da die gesetzlichen Betragsgrenzen beim bedingten Kapital ausgehend von einem anderen Referenzzeitpunkt bestimmt werden, sollen sich die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- oder Wandlungsrecht sowie das bedingte Kapital auf 50 % des aktuellen Grundkapitals und nicht des nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung vorgesehenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöhten Grundkapitals beziehen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: (1) Aufhebung der bisherigen Ermächtigung Die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. März 2010 unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechte mit Options- oder Wandlungsrecht wird mit Wirkung ab Eintragung des nachstehend unter Tagesordnungspunkt 8 (3) (b) zu beschließenden bedingten Kapitals in das Handelsregister aufgehoben. (2) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht a) Laufzeit der Ermächtigung, Nennbetrag aa) Der Vorstand wird mit Wirkung ab Eintragung des von der Hauptversammlung am 17. Juni 2014 unter Tagesordnungspunkt 8 (3) (b) zu beschließenden bedingten Kapitals in das Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Juni 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,00 (in Worten: zwei Milliarden Euro) mit oder ohne Laufzeitbeschränkung (im Folgenden gemeinsam 'Schuldverschreibungen') zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 25.750.000 neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Gesamtbetrag am Grundkapital von bis zu EUR 25.750.000 (in Worten: fünfundzwanzig Millionen siebenhundertfünfzigtausend Euro) nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechts- oder Gewinnschuldverschreibungsbedingungen (im Folgenden jeweils 'Bedingungen') zu gewähren. bb) Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung begeben werden. cc) Die Schuldverschreibungen können auch durch von der Gesellschaft abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren und weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Erklärungen abzugeben sowie Handlungen vorzunehmen. dd) Die Emissionen der Schuldverschreibungen können in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden. ee) Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen, sofern der Wert der Sachleistung dem Ausgabepreis entspricht und dieser den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. b) Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss Den Aktionären steht ein gesetzliches Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Diese können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder nach § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen: aa) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszunehmen; bb) zur Veräußerung von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlage, insbesondere - aber ohne Beschränkung hierauf - zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; cc) zur Veräußerung von Schuldverschreibungen gegen Barzahlung, soweit diese zu einem Ausgabepreis erfolgt, der den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert der Teilschuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Zur Ermittlung des theoretischen Marktwertes ist ein Gutachten einer anerkannten Investmentbank oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzuholen, das bestätigt, dass der Ausgabepreis den theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur insoweit, als auf die zur Bedienung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht ausgegebenen bzw. auszugebenden Aktien nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfällt. Maßgebend für die Grenze von 10 % ist die Grundkapitalziffer, wie sie nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 17. Juni 2014 zu beschließenden Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln besteht. Sollte im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. Auf diesen Betrag ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben worden sind oder ausgegeben werden, sowie (ii) der auf eigene Aktien der Gesellschaft entfällt, die auf der Grundlage bereits bestehender und noch nicht ausgeübter Ermächtigungen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußert worden sind; dd) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente) ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte bzw. Pflichten zustünde. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf nach dieser Ermächtigung nur erfolgen, wenn auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund solcher Schuldverschreibungen auszugeben sind, zusammen mit neuen Aktien, die von der Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden, und zusammen mit Rechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden und die zum Umtausch in oder den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 20 % des Grundkapitals entfällt. Maßgebend für die Berechnung der Grenze von 20 % des Grundkapitals ist die Grundkapitalziffer, wie sie nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 17. Juni 2014 zu beschließenden Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln besteht. Sollte im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. c) Wandlungsrechte Bei Ausgabe von Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht erhalten die Inhaber das Recht, ihre Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Bedingungen in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch aus der Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Schließlich kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung auszugebenden Aktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Schuldverschreibung bzw. einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Schuldverschreibung nicht übersteigen. Die Bedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Inhabern des Wandlungsrechts im Falle der Wandlung statt Aktien der Gesellschaft deren Gegenwert in Geld zu zahlen, der nach näherer Maßgabe der Bedingungen dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor Erklärung der Wandlung entspricht. Die Bedingungen können ferner das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Inhabern des Wandlungsrechts im Falle der Wandlung eigene Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Bedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt vorsehen. Die Bedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung eines fälligen Geldbetrags neue Aktien oder eigene Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Aktien werden jeweils mit einem Wert angerechnet, der nach näherer Maßgabe der Bedingungen dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor Fälligkeit des Geldbetrages entspricht. d) Optionsrechte Bei Ausgabe von Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Optionsrecht werden jeder Teilanleihe bzw. jedem Genussrecht oder jeder Gewinnschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Bedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Die Bedingungen können vorsehen, dass den Optionsberechtigten eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Optionsanleihe bzw. je Genussrecht oder Gewinnschuldverschreibung zu beziehenden Aktien der Gesellschaft darf den Ausübungspreis der Optionsanleihe bzw. des Genussrechts oder der Gewinnschuldverschreibung nicht übersteigen. e) Options- oder Wandlungspreis Der Options- oder Wandlungspreis für eine Aktie hat mindestens 80% des arithmetischen Mittelwerts der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) zu betragen, und zwar, aa) wenn das Bezugsrecht ausgeschlossen wird oder sonst ein Bezugsrechtshandel nicht stattfindet, während der zehn Börsenhandelstage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibungen oder, sonst, bb) während der Börsenhandelstage, an denen Bezugsrechte auf Schuldverschreibungen an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der letzten beiden Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels. Der Options- und Wandlungspreis wird unbeschadet des § 9 Absatz 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld bei Ausübung des Wandlungsrechts oder durch Herabsetzung der Zuzahlung dann ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt bzw. Options- oder Wandlungsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte hierbei kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts zustehen würde. Statt einer Zahlung in bar bzw. Herabsetzung der Zuzahlung kann auch, soweit möglich, das Umtauschverhältnis durch Division mit dem ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. Die Bedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- bzw. Wandlungsrechte führen können, sowie für den Fall der Kapitalherabsetzung, eines Aktiensplitts oder einer Sonderdividende eine wertwahrende Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorsehen. f) Festsetzungen der Ausgabemodalitäten Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Bezugs- bzw. Umtauschverhältnis, Begründung einer Wandlungspflicht, Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Barzahlung statt Lieferung von Aktien, Options- bzw. Wandlungspreis und den Options- bzw. Wandlungszeitraum. 3) Bedingtes Kapital a) Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals Das von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. März 2010 unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossene bedingte Kapital wird aufgehoben. b) Schaffung eines neuen bedingten Kapitals Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 25.750.000,00 (in Worten: fünfundzwanzig Millionen siebenhundertfünfzigtausend Euro) durch Ausgabe von bis zu 25.750.000 (in Worten: fünfundzwanzig Millionen siebenhundertfünfzigtausend) neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten bzw. Gewinnschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2014 unter Tagesordnungspunkt 8 (2) von der Gesellschaft, von ihr abhängigen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Options- und Wandelschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus dem genehmigten Kapital zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dabei dem nach Maßgabe der genannten Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. c) Satzungsänderung § 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 6 '§ 6 Bedingtes Kapital Conditional Capital (1) Das Grundkapital der (1) The Company's registered share Gesellschaft ist um bis zu EUR capital is Conditionally 25.750.000,00 (in Worten: increased by up to EUR fünfundzwanzig Millionen 25,750,000.00 (in words: twenty siebenhundertfünfzigtausend five million seven hundred Euro) durch Ausgabe von bis zu fifty thousand euros) by 25.750.000 (in Worten: issuing up to 25,750,000 (in fünfundzwanzig Millionen words: twenty five million siebenhundertfünfzigtausend) seven hundred fifty thousand) neuen auf den Namen lautenden new no-par-value registered nennwertlosen Stückaktien mit shares conferring Gewinnanteilberechtigung ab profit-sharing rights from the Beginn des Geschäftsjahres beginning of the financial year ihrer Ausgabe bedingt erhöht in which they were issued (Bedingtes Kapital). (Conditional Capital). (2) Die bedingte Kapitalerhöhung (2) The Conditional Capital dient der Gewährung von Aktien increase serves to grant shares an die Inhaber oder Gläubiger to the holders or creditors of von Optionsoder convertible or warrant-linked Wandelschuldverschreibungen bonds as well as profit-sharing sowie Genussrechten bzw. certificates with option or Gewinnschuldverschreibungen conversion rights which are mit Optionsoder issued based on the Wandlungsrecht, die gemäß der authorisation approved by the Ermächtigung der General Shareholders' Meeting Hauptversammlung vom 17. Juni of 17 June 2014 under agenda 2014 unter Tagesordnungspunkt item 8 (2) by the Company or |
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