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Datum : 09.05.2014

Titel :
DGAP-HV: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Meldung : Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 09.05.2014 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft A-Aktien ISIN: DE000A0S8488 WKN: A0S848 S-Aktien (Nicht zum Börsenhandel zugelassen) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, am 19. Juni 2014 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 19. Juni 2014, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im CCH - Congress Center Hamburg, Saal 1, Am Dammtor/Marseiller Straße 2 in 20355 Hamburg. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, Abs. 5 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse www.hhla.de/hauptversammlung eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 19. Juni 2014 zugänglich sein. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von insgesamt EUR 218.849.571,76 (von dem ein Teilbetrag in Höhe von EUR 202.072.241,03 auf die A-Sparte und ein Teilbetrag in Höhe von EUR 16.777.330,73 auf die S-Sparte entfällt) ist wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,45 je dividendenberechtigte A-Aktie (70.048.834 dividendenberechtigte Stückaktien) sowie von EUR 1,25 je dividendenberechtigte S-Aktie (2.704.500 dividendenberechtigte Stückaktien); damit werden auf alle A-Aktien insgesamt EUR 31.521.975,30 und auf alle S-Aktien insgesamt EUR 3.380.625,00 mithin auf sämtliche Aktien insgesamt EUR 34.902.600,30 ausgeschüttet. b) Vortrag des auf die A-Sparte entfallenden Restbetrags in Höhe von EUR 170.550.265,73 sowie des auf die S-Sparte entfallenden Restbetrags in Höhe von EUR 13.396.705,73 jeweils auf neue Rechnung.' 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2014 gewählt.' 6. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von vier Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Gewinnabführungsverträgen Zwischen der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft als herrschender Gesellschaft und vier ihrer Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH jeweils als beherrschter Gesellschaft bestehen folgende Gewinnabführungsverträge: * Gewinnabführungsvertrag zwischen der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, vom 24. Oktober 1996; * Gewinnabführungsvertrag zwischen der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und der HPC Hamburg Port Consulting Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, in seiner Fassung vom 26. Juni 1989; * Gewinnabführungsvertrag zwischen der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und der GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH, Hamburg, vom 22. August 1996; und * Gewinnabführungsvertrag zwischen der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und der Fischmarkt Hamburg-Altona Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, vom 28. Oktober 1992. Die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und die vorgenannten vier Tochtergesellschaften haben jeweils Änderungsvereinbarungen zu den vorgenannten Gewinnabführungsverträgen bezüglich der Regelungen zur Verlustübernahme abgeschlossen. Durch diese Änderungen soll klargestellt werden, dass die in den Verträgen bereits bislang enthaltenen Verweise auf die gesetzliche Regelung zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG sich stets auf die jeweils gültige Fassung des § 302 AktG beziehen. Hintergrund für die Klarstellung ist das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I 2013, 285). Danach müssen Gewinnabführungsverträge mit einer GmbH als Organgesellschaft künftig gemäß § 17 Satz 2 Nr. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) einen Verweis auf die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vorsehen (dynamischer Verweis). Die Änderungsvereinbarungen haben jeweils folgenden wesentlichen Inhalt: Die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft verpflichtet sich, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag der jeweiligen Tochtergesellschaft auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Im Übrigen gelten für die Verlustübernahme die Bestimmungen des § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. Die sonstigen Bestimmungen der Gewinnabführungsverträge bleiben unverändert. Die Änderungsvereinbarungen werden jeweils erst mit Zustimmung der Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und anschließender Eintragung in das Handelsregister der jeweiligen Tochtergesellschaft wirksam. Die Gesellschafterversammlungen der vorgenannten Tochtergesellschaften haben der jeweiligen Änderungsvereinbarung bereits zugestimmt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) 'Der Änderungsvereinbarung vom 10. April 2014 zu dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, vom 24. Oktober 1996 wird zugestimmt.' b) 'Der Änderungsvereinbarung vom 10. April 2014 zu dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und der HPC Hamburg Port Consulting Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, in seiner Fassung vom 26. Juni 1989 wird zugestimmt.' c) 'Der Änderungsvereinbarung vom 10. April 2014 zu dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und der GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH, Hamburg, vom 22. August 1996 wird zugestimmt.' d) 'Der Änderungsvereinbarung vom 10. April 2014 zu dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und der Fischmarkt Hamburg-Altona Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, vom 28. Oktober 1992 wird zugestimmt.' Es ist beabsichtigt, über die Zustimmung zu den vier Änderungsvereinbarungen jeweils gesondert abzustimmen. Von der Einberufung der Hauptversammlung an können über die Internetseite der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung eingesehen werden: * die Gewinnabführungsverträge zwischen jeweils der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 24. Oktober 1996, der HPC Hamburg Port Consulting Gesellschaft mit beschränkter Haftung in seiner Fassung vom 26. Juni 1989, der GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH vom 22. August 1996 und der Fischmarkt Hamburg-Altona Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 28. Oktober 1992; * die vier Änderungsvereinbarungen vom 10. April 2014 zu den vorgenannten Gewinnabführungsverträgen; * die Jahres- und Konzernabschlüsse der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte für die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und den Konzern für die letzten drei Geschäftsjahre und jeweils die Jahresabschlüsse und ggf. Lageberichte der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der HPC Hamburg Port Consulting Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH und der Fischmarkt Hamburg-Altona Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die letzten drei Geschäftsjahre sowie * die gemeinsamen Berichte des Vorstands der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der vorgenannten Tochtergesellschaften nach § 293a AktG. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 19. Juni 2014 zugänglich sein. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 72.753.334,00, eingeteilt in 72.753.334 Stückaktien, davon 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Stimmrechte beträgt somit 72.753.334. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des Donnerstag, 12. Juni 2014 (24:00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen ist, und für die die angemeldeten Aktien am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung kann unter der Anschrift: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft c/o HV AG Jakob-Oswald-Straße 22 92289 Ursensollen oder unter der Telefax-Nummer +49 (0) 9621 89780 51 oder unter der E-Mail-Adresse anmeldung-hhla@hv.ag oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.hhla.de/hauptversammlung erfolgen. Aktionäre, die das Internetportal nutzen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Sie erhalten diese Informationen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung, das ihnen per Post zugeht. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden vom 13. Juni 2014 bis zum 19. Juni 2014 (Tag der Hauptversammlung) nicht statt. Die Aktien werden durch die Anmeldung und/oder den Umschreibestopp nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 12. Juni 2014 (sog. Technical Record Date) bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, soweit sie sich nicht zur Ausübung von Stimmrechten oder sonstigen Teilnahmerechten bevollmächtigen lassen. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere geschäftsmäßig handelnde Personen nach § 135 Abs. 1 und 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG Kreditinstituten gleichgestellte Institute und Unternehmen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Vollmacht ausüben. Einzelheiten zu dieser Vollmacht finden sich in § 135 AktG. Nach Eingang der Anmeldung werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Anmeldung Sorge zu tragen. Stimmabgabe durch Briefwahl Im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionäre können ihre Stimme auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen per Briefwahl abgeben. Zur Stimmabgabe per Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind (Einzelheiten siehe oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht'). Maßgeblich zur Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand, der dem Bestand am Ende der Anmeldefrist entspricht, da Anträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 13. Juni 2014 bis einschließlich zum 19. Juni 2014 erst mit Wirkung zum 20. Juni 2014 bearbeitet und berücksichtigt werden. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann zeitgleich zur Anmeldung entweder auf dem der Einladung zur Hauptversammlung beigelegten Formular oder durch Nutzung des Internetportals der Gesellschaft unter der Internetadresse www.hhla.de/hauptversammlung erfolgen. Nach der Anmeldung kann die Briefwahl auch auf der den Aktionären postalisch zugestellten Eintritts- und HV-Karte erfolgen. Durch Briefwahl abgegebene Stimmen, ihr Widerruf bzw. eventuelle Änderungen abgegebener Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des Dienstag, 17. Juni 2014 (24:00 Uhr MESZ), zugehen unter: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft c/o HV AG Jakob-Oswald-Straße 22 92289 Ursensollen oder per Telefax an: +49 (0) 9621 89780 51 oder per E-Mail an: anmeldung-hhla@hv.ag oder durch Nutzung des Internetportals der Gesellschaft unter der Internetadresse www.hhla.de/hauptversammlung. Auch nach der erfolgten Stimmabgabe per Briefwahl sind die Aktionäre weiterhin zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung berechtigt. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen. Weitere Informationen zur Stimmabgabe per Briefwahl finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden, sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung. Stimmrechtsvertretung Im Aktienregister eingetragene und rechtzeitig angemeldete Aktionäre (Einzelheiten siehe oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht'), die keine Stimmabgabe durch Briefwahl ausüben und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird, muss die Vollmacht in Textform erteilt werden. Gleiches gilt für den Nachweis der Vollmacht und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten erfolgen oder gegenüber der Gesellschaft. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung zeitgleich zur Anmeldung entweder das ihnen mit der Einladung übersandte Formular oder das Internetportal der Gesellschaft unter der Internetadresse www.hhla.de/hauptversammlung nutzen. Nach der Anmeldung können sie auch den Vollmachtsabschnitt auf der Rückseite der ihnen übersandten Eintritts- und HV-Karte verwenden. Möglich ist zudem, dass angemeldete Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen; ein entsprechendes Vollmachtsformular ist im Internet unter www.hhla.de/hauptversammlung zu finden. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht sollte aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des Dienstag, 17. Juni 2014 (24:00 Uhr MESZ), der Gesellschaft zugehen unter: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Jakob-Oswald-Straße 22 c/o HV AG 92289 Ursensollen oder per Telefax an: +49 (0) 9621 89780 51 oder per E-Mail an: anmeldung-hhla@hv.ag oder durch Nutzung des Internetportals der Gesellschaft unter der Internetadresse www.hhla.de/hauptversammlung. Ansonsten kann der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht auch dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Als zusätzlichen Service bieten wir unseren Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, an, sich durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform unter Nutzung der oben beschriebenen Möglichkeiten an die ebenfalls oben genannte Anschrift zu richten. Zudem können sie zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter das genannte Internetportal der Gesellschaft nutzen. Die Übermittlung der Vollmacht nebst Weisungen ist nur bis zum Ablauf des Dienstag, 17. Juni 2014 (24:00 Uhr MESZ), möglich. Für Aktionäre oder Aktionärsvertreter besteht auch am Tag der Hauptversammlung bei vorzeitigem Verlassen der Hauptversammlung die Möglichkeit, Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu erteilen; dies ist aus organisatorischen Gründen jedoch nur bis zum Abschluss der Generaldebatte möglich. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor erteilten Vollmachten und Weisungen. Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Erteilung von Vollmachten finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Sie sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis zum Ablauf des Montag, 19. Mai 2014 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Wir bitten solche Verlangen an folgende Adresse zu richten: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Recht und Versicherungen Bei St. Annen 1 20457 Hamburg Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen der § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG, § 142 Abs. 2 Satz 2 und § 70 AktG verwiesen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge im Sinne von § 127 AktG zur Wahl von Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (nur bei Gegenanträgen erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse www.hhla.de/hauptversammlung zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung oder die Wahlvorschläge mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, 4. Juni 2014 (24:00 Uhr MESZ), unter der nachstehend angegebenen Adresse zugegangen sind: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Recht und Versicherungen Bei St. Annen 1 20457 Hamburg oder per Telefax an: +49 (0) 40 3088 3237 oder per E-Mail an: gegenantraege@hhla.de Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Aufzeichnung der Hauptversammlung Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird in Bild und Ton von der Gesellschaft sowie ggf. den zugelassenen Vertretern der Presse aufgezeichnet. Sie wird dann nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung im Internet unter www.hhla.de/hauptversammlung zur Verfügung stehen. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft Die Informationen nach § 124a AktG, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sowie weitere Informationen sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 19. Juni 2014 zugänglich sein. Hamburg, im Mai 2014 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Bei St. Annen 1 20457 Hamburg Deutschland E-Mail: keim@hhla.de Internet: http://www.hhla.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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