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Datum : | 09.05.2014 |
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Zwei Patente von Align Technology Inc. (Hersteller der Invisalign® Aligner) vom Bundespatentgericht für nichtig erklärt... |
Meldung : | Hamm (ots) - Im Dezember 2011 reichte Align Technology gegen die Ortho Caps GmbH (Hersteller der orthocaps® Aligner) eine Patentverletzungsklage ein und machte dabei geltend, dass Ortho Caps im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf von orthocaps Alignern fünf Patente von Align Technology verletzen würde (EP2263599, EP2263598, EP0989828, EP1369091 und EP1143872). Im Gegenzug reichte Ortho Caps zwei Nichtigkeitsklagen gegen zwei der strittigen Patente (deutsche Teile von EP0989828, EP1369091) beim Bundespatentgericht in München ein, da diese Europäischen Patente als solche nicht mehr beim Europäischen Patentamt angefochten werden können. Gegen die drei übrigen Patente (EP2263599, EP2263598 und EP1143872) reichte Ortho Caps beim Europäischen Patentamt Einsprüche ein (Verfahren sind noch anhängig). Im Dezember 2013 gab das Bundespatentgericht zu den zwei Fällen schriftliche Einschätzungen ab. In diesen Einschätzungen brachte das Gericht bereits die Absicht zum Ausdruck, die beiden betreffenden Patente für nichtig zu erklären. Das Gericht gab zudem beiden Parteien die Möglichkeit, auf die schriftliche Einschätzung zu antworten und neue Umstände vorzutragen, welche die vorläufige Meinung des Gerichts ändern könnten. Diesbezüglich änderte Align Technology einige der Patentansprüche und reichte in beiden Fällen Hilfsanträge ein. Schließlich erklärte das Bundespatentgericht am 29. April 2014 den deutschen Teil des Patents EP1369091 für nichtig. Während der mündlichen Verhandlung reichte Align Hilfsanträge ein, um sich zumindest einen Teil des Patentschutzes zu sichern. Das Gericht erklärte jedoch das gesamte Patent für nichtig. Gleichermaßen erklärte das Bundespatentgericht am 06. Mai 2014 den deutschen Teil des Patents EP0989828 für nichtig. Auch in diesem Fall reichte Align während der mündlichen Verhandlung Hilfsanträge ein, um sich zumindest einen Teil des Patentschutzes zu sichern. Das Gericht erklärte jedoch auch hier das gesamte Patent für nichtig. Align Technology ist das Recht vorbehalten, gegen diese Entscheidungen Berufung beim Bundesgerichtshof einzulegen. Kommentar von Dr. Wajeeh Khan, Geschäftsführer und Gründer von Ortho Caps, zur Entscheidung zu EP0989828: "Wir sind froh, dass das Bundespatentgericht in vollem Umfang unserer Ansicht ist, dass das strittige Patent nie hätte erteilt werden dürfen. Ich war schon immer der Meinung, dass der Einsatz von Computertechnik in der Kieferorthopädie nicht nur einem einzigen Unternehmen vorbehalten sein sollte. Außerdem wollten wir gegenüber dem Gericht den Nachweis erbringen, dass die strittige Technologie in der Kieferorthopädie bereits vor der Patentanmeldung durch Align Technology bekannt war. Dass wir heute Erfolg hatten, zeigt, dass wir dies beweisen konnten." Über Ortho Caps: Ortho Caps ist ein Privatunternehmen für zahnmedizinische Produkte, das kieferorthopädische Aligner herstellt und verkauft. Die Orthocaps Aligner werden individuell unter Berücksichtigung der Behandlungsbedürfnisse des jeweiligen Patienten aus weichen Thermoplasten hergestellt. Das TwinAligner® System bietet zwei verschiedene Alignertypen zur Verwendung bei Tag und bei Nacht pro Behandlungsschritt. Durch die Verwendung von weichen Materialien kann die kieferorthopädische Behandlung wirksamer und für die Patienten angenehmer erfolgen. Zu den Ortho Caps-Produkten gehören die Systeme orthocaps® classic, orthocaps® pro und orthocaps® MxD. OTS: Ortho Caps GmbH newsroom: http://www.presseportal.de/pm/103970 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_103970.rss2 Kontakt: Dr. Wajeeh Khan Tel. +49 (0) 2385 9219-0 wajeeh.khan@orthocaps.de |
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