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Datum : | 12.05.2014 |
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EANS-News: RHI AG / Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1a AktG |
Meldung : | -------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Aktienrückkauf In der am 9. Mai 2014 abgehaltenen 35. Hauptversammlung der RHI AG wurde insbesondere Folgendes beschlossen: Die Gesellschaft wird zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG im Umfang von bis zu 12.000 Stückaktien, dies entspricht rund 0,03% des Grundkapitals der Gesellschaft, zum Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der Fortsetzung der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" ermächtigt. Die Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung beträgt 18 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung. Wien, im Mai 2014 Der Vorstand Rückfragehinweis: RHI AG Investor Relations Mag. Simon Kuchelbacher Tel: +43-1-50213-6676 Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: RHI AG Wienerbergstrasse 9 A-1100 Wien Telefon: +43 (0)50213-6676 FAX: +43 (0)50213-6130 Email: rhi@rhi-ag.com WWW: http://www.rhi-ag.com Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: AT0000676903 Indizes: ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch |
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