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Datum : | 13.05.2014 |
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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Urteil zum Datenschutz im Internet Freiheit im Netz Knut Pries, Brüssel |
Meldung : | Bielefeld (ots) - Das Recht auf Vergessen" war das populäre Etikett, unter dem die EU-Justizkommissarin Viviane Reding 2012 ihr Konzept für einen umfassenden europäischen Datenschutz auf den Weg brachte. Auch im Netz, so die Maßgabe, solle der Einzelne die Verfügungsgewalt über seine persönlichen Daten behalten. Das stieß auf massive Skepsis, ja Hohn. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs sorgt hier für eine begrüßenswerte Differenzierung: Auch wenn sich nicht alle Spuren beseitigen lassen, muss sich der Einzelne nicht gefallen lassen, dass aus dem Netz ein ewiges, für jedermann einsehbares Register seiner sämtlichen Sünden und Peinlichkeiten wird. Wer speichern kann, der kann auch löschen, sagt Reding. Das mag naiv sein. Aber die Umkehrversion "Wenn ich nicht alles löschen kann, muss ich gar nichts löschen" ist eine Frechheit. Oder wie der Bundespräsident sagen würde: Freiheit im Netz - das kann auch der digitale Radiergummi sein. OTS: Neue Westfälische (Bielefeld) newsroom: http://www.presseportal.de/pm/65487 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2 Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de |
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