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Datum : | 13.05.2014 |
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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Internetrechte |
Meldung : | Bielefeld (ots) - Ja, es gibt ein Recht aufs Vergessen. Der Europäische Gerichtshof hat einen Grundwert bestätigt, der zum gedeihlichen Zusammenleben einer Gemeinschaft gehört. Das gilt für die ganze Welt, die im Netz nur ein Dorf ist. Suchmaschinen sollen künftig die Privatsphäre achten. Auf Verlangen des Betroffenen dürfen sie nicht länger Verweise auf Webseiten mit sensiblen Daten auflisten. Dabei geht es nicht ums finale Löschen bestimmter Informationen, das ist technisch fast unmöglich. Es geht lediglich um eine Einschränkung auf Antrag. Erst die Praxis wird zeigen, ob Europas höchste Richter Google in die Schranken weisen können. Bislang ist das nie richtig gelungen. Denn das Geschäftsmodell beruht ganz wesentlich auf dem Stöbern in der Privatsphäre. Milliarden Nutzer wollen das so. Noch ein Problem: Auch alle anderen Suchmaschinen müssten von einem Beschwerdeführer mal eben gestoppt werden. Man ahnt, was die Meta-Datenkraken in Kalifornien von den sanften Ermahnungen aus dem guten alten Europa halten: Yahoo jubelt »Juchhu« und Google giggelt »Good luck«. OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/pm/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2 Pressekontakt: Westfalen-Blatt Nachrichtenleiter Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261 |
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