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Datum : | 13.05.2014 |
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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Bankurteil |
Meldung : | Bielefeld (ots) - Der Verdacht drängt sich immer wieder mal auf, dass manche neuen Finanzprodukte vor allem dafür erfunden werden, den Banken möglichst unauffällig Geld in die Kasse zu spülen. Bei den Kreditverträgen dienten die Bearbeitungs- und andere Gebühren lange dazu, die Kosten von Darlehen zu verschleiern. Nachdem der Gesetzgeber festgelegt hat, dass sie am Kreditzins und nirgendwo anders ablesbar sein sollten, verhinderten die Juristen der Banken durch geschicktes Taktieren noch einige Zeit eine höchstrichterliche Klärung. Damit ist nun zum Glück Schluss. Obwohl Details wie die Verjährungsfrist noch ungeklärt sind, ist das Urteil des Bundesgerichtshofs in jedem Fall wegweisend auch für andere Streitfälle wie etwa die Unterscheidung zwischen Dispo- und Überbrückungszins. Dass Preise gestückelt werden, gibt es öfter. Sofern der Kunde die Chance hat, Gebühren - zum Beispiel Überführungskosten fürs Auto - zu vermeiden, ist das legitim. Doch geht nichts über Preisklarheit. So kann der Kunde vergleichen kann und der Verdacht, er werde übers Ohr gehauen, kommt gar nicht erst. OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/pm/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2 Pressekontakt: Westfalen-Blatt Nachrichtenleiter Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261 |
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