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Datum : 14.05.2014

Titel :
DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2014 in Gosheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Meldung : Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.05.2014 15:16 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Gosheim Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280 / ISIN DE0006052806 Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283 / ISIN DE0006052830 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 02. Juli 2014, 11:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Industriestraße 8-12, 78559 Gosheim stattfindenden 24. ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Industriestr. 8-12, 78559 Gosheim eingesehen werden und werden im Internet unter www.hermle.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 40.377.152,50 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 8,00 Euro je 32.000.000,00 Euro Stammaktie (Euro 0,80 + Euro 7,20 Bonus) Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280 / ISIN DE0006052806 auf 4.000.000 Stammaktien für das Geschäftsjahr 2013: Ausschüttung einer Dividende von 8,05 Euro je 8.050.000,00 Euro Vorzugsaktie (Euro 0,85 + Euro 7,20 Bonus) Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283 / ISIN DE0006052830 auf 1.000.000 Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2013: Vortrag auf neue Rechnung: 327.152,50 Euro Sofern die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Herr Dr. Jürgen Reimer hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 02.07.2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Daher ist ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Stammaktionäre, die zusammen die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Dietmar Hermle in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dietmar Hermle, Unternehmer, bis 31.03.2014 Sprecher des Vorstands der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, in den Aufsichtsrat der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG zu wählen. Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Herrn Dr. Jürgen Reimer, d. h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Herr Dietmar Hermle ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Präsident des Verwaltungsrats der Hermle WWE (Worldwide Export) AG in Baar (Schweiz) Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 67-74, 70184 Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 15.000.000,00 Euro. Von den insgesamt ausgegebenen 5.000.000 nennwertlosen Stückaktien entfallen 4.000.000 Stück auf Stammaktien und 1.000.000 Stück auf Vorzugsaktien. Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Stammaktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigene Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt 4.000.000. II. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilbesitzes bis zum Ablauf des 25. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 11. Juni 2014, 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen: Maschinenfabrik Berthold Hermle AG c/o Landesbank Baden-Württemberg Abteilung 4027 H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0)711 / 12 77 92 64 E-Mail: hv-anmeldung@lbbw.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben wollen, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. III. Vollmacht und Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte andere Person oder Institution bevollmächtigt werden soll. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Anmeldung vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bis spätestens 30. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Hauptversammlung Industriestr. 8-12 D-78559 Gosheim Telefax +49 (0)7426 / 95-1012 E-Mail hauptversammlung@hermle.de Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Ein Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hermle.de/hauptversammlung abgerufen werden. IV. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft (Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Industriestr. 8-12, D-78559 Gosheim) zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis 01. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich unter der Internetadresse www.hermle.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. 2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie der Gesellschaft mit Begründung und mit Nachweis der Aktionärseigenschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 17. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ, wie folgt zugehen: Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Vorstand Industriestr. 8-12 D-78559 Gosheim Telefax +49 (0)7426 / 95-1012 E-Mail: hauptversammlung@hermle.de Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter http://www.hermle.de/hauptversammlung veröffentlicht. Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern Wahlen zum Aufsichtsrat Gegenstand der Tagesordnung sind) oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 3. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und den im Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist. V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite www.hermle.de/hauptversammlung abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 02. Juli 2014 zugänglich sein. Etwaige bei der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. Gosheim, im Mai 2014 Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft Industriestr. 8-12 78559 Gosheim Deutschland E-Mail: karina.wiedenbach@hermle.de Internet: http://www.hermle.de/ ISIN: DE0006052830, DE0006052806 WKN: 605283 Börsen: Stuttgart, Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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