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Datum : | 14.05.2014 |
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Fußball-WM: Auto-Korsos - Tabus für hupende Fußball-Fans |
Meldung : | -------------------------------------------------------------- 7 Regeln für Fußball-Fans http://ots.de/Cqhtn -------------------------------------------------------------- Berlin (ots) - Viele Fans werden sich bei der bevorstehenden Fußball-WM das Feiern im Auto nicht nehmen lassen. Fahrer und Insassen sollten aber ein paar Dinge beachten. Denn die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten weiterhin - auch nach einem Sieg der deutschen Mannschaft. 7 Regeln für fahrende Fußball-Fans: 1. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch während der WM: Rote Ampeln oder Stoppschilder zu ignorieren, wird für Korso-Teilnehmer teuer. 2. Der Fahrer des Pkw muss sich an die 0,5 Promille-Grenze halten. Das kann bei einem Unfall bares Geld wert sein: Selbst wenn der Betreffende nicht der Verursacher des Crashs war; so kann dem alkoholisierten Kraftfahrern ein Teilschuld angelastet werden. Dies kann letztlich dann auch Konsequenzen auf die Höhe der Entschädigungsleistung haben. 3. Angeschnalltes Jubeln: Auch wenn es schwer fällt - die Fahrzeuginsassen müssen angeschnallt feiern. Schwere Verletzungen können auch bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit passieren - etwa, wenn man sich verbotenerweise weit aus dem Fenster herauslehnt. Abgesehen von den gesundheitlichen Risiken: Wird ein Mitfahrer bei einem Auffahrunfall verletzt, weil er nicht angeschnallt war, kann dies für ihn als Mithaftung gewertet werden - mit entsprechenden Konsequenzen für den Schadenersatz. 4. Grundloses Hupen ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, doch die Polizei hat hier Ermessensspielraum. Der dürfte ausgereizt sein, wenn auch noch Vuvuzelas - wie seit der WM 2010 in Südafrika - zum Einsatz kommen. 5. Ein Pkw hat keine Stehplätze: Im Pkw dürfen nicht mehr Personen sitzen, als Plätze mit Gurten vorhanden sind - das Autodach oder die Motorhaube sind also tabu. 6. Der Fahrer muss sicherstellen, dass seine Sicht und sein Gehör durch die Mitfahrer und die Dekoration ("Ladung") nicht beeinträchtigt werden (§23 StVO). Sollten die "Fahrgäste" vor Begeisterung so in Rage geraten, dass ein sicheres Fahren unmöglich ist, bleibt nichts anderes, als den Korso individuell zu beenden. 7. Wer Riesenbanner an einer langen Stange aus dem Fenster ragen lässt, muss Ärger mit der Polizei einkalkulieren. Laut § 22 der StVO dürfen Fahrzeug samt "Ladung" - also Fahne - nicht breiter als 2,55 Meter sein. Nichts spricht aber gegen kleine Fähnchen am Auto. Versicherungsschutz während eines Autokorsos Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer - auch während eines Autokorsos. Unter Umständen können auch verletzte Mitinsassen des Verursachers Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen. Wenn allerdings eine Verletzungen durch ein eigenes Mitverschulden, wie die Verletzung der Anschnallpflicht, entstehen, kann dies zu einer Mithaftung führen. Auch wenn der der Unfallverursacher alkoholisiert ist, bekommt der Geschädigte seinen Schaden ersetzt. Er muss jedoch damit rechnen, dass der Versicherer ihn bis zu 5.000 Euro in Regress nimmt. Die Vollkaskoversicherung ersetzt den Schaden am eigenen Fahrzeug - auch wenn er selbstverschuldet wurde. War Alkohol im Spiel, hat der Versicherer die Möglichkeit, die Leistung zu kürzen. OTS: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. newsroom: http://www.presseportal.de/pm/39279 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_39279.rss2 Pressekontakt: Stephan Schweda Mail: s.schweda@gdv.de Tel.: 030/2020-5114 Twitter: www.twitter.com/gdv_de |
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