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Datum : | 14.05.2014 |
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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Gaspreisurteil |
Meldung : | Bielefeld (ots) - Ein Urteil, das anders ausfällt als erwartet, muss deshalb nicht falsch sein. Sicher hatten die meisten Experten gute Gründe, warum sie von dem gestrigen Entscheid des Bundesgerichtshofes den Todesstoß für die seit langer Zeit umstrittene Bindung des Gaspreises an das Heizöl erwartet hatten. Die Karlsruher Richter bestritten allerdings gar nicht, dass das beklagte System der Preisfindung Ungerechtigkeiten provoziert. Kostenblöcke mit großem Einsparpotenzial bleiben dabei unberücksichtigt. Ebenso wenig spielen die tatsächlichen Ausgaben für die naturgemäß hohen Investitionen eine Rolle. Ausschlaggebend ist stattdessen allein, was die Scheichs an Ölpreissteigerungen durchsetzen können. Den Richtern war das egal. Anders als bei Privatverbrauchern unterstellen sie bei einem Unternehmer, dass er die Tragweite des Systems durchschaut. Da er zudem genug Möglichkeiten besitze, zur Konkurrenz zu wechseln, liege es in seiner Verantwortung, wenn er sich trotzdem auf diese Art der Preisfindung einlasse. So ist das eben mit der Freiheit: Man muss auch für falsche Entscheidungen gerade stehen. OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/pm/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2 Pressekontakt: Westfalen-Blatt Nachrichtenleiter Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261 |
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