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Datum : | 02.05.2014 |
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BPOLP Potsdam: Stichprobenkontrollen von grenzüberschreitenden Fernbussen decken illegale Migration auf |
Meldung : | Potsdam (ots) - Potsdam: Am 2. Mai 2014 wurde in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung der Geschäftsführer der Deutschen Touring GmbH, die Mitglied der internationalen Vereinigung "Eurolines" ist, dahingehend zitiert, dass "das Vorgehen der Bundespolizei" im Zusammenhang mit Kontrollen in Fernbussen "unmöglich" sei und überdies einer gesetzlichen Grundlage entbehre. Das Bundespolizeipräsidium stellt hierzu fest, dass die stichprobenartigen Kontrollen von Beförderungsunternehmen auf der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 Bundespolizeigesetz (BPolG) beruhen und der Abwehr von Gefahren dienen, die die Sicherheit der Grenze beeinträchtigen. Die stichprobenartige Kontrollen der in Rede stehenden Beförderungsunternehmen basieren auf Lageerkenntnissen im Bereich der irregulären Migration sowie einer täglichen Lageaus- und -bewertung der Bundespolizei und ist in Übereinstimmung mit europäischem Recht gemäß Art.21 Buchstabe a Schengener Grenzkodex zulässig. Im gesamten Jahr 2013 hat die Bundespolizei in grenzüberschreitenden Fernbussen rund 4.200 unerlaubt eingereiste Personen festgestellt. Die Bundespolizei stellte nun im 1. Quartal 2014 in Fernbussen bereits rund 1.300 unerlaubt Eingereiste fest. Hierunter befanden sich 31 unbegleitete Minderjährige. Hierzu sagt der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann: "Einzelne Fernbusunternehmen versuchen offenbar, sogar mit unbegleiteten Minderjährigen Kasse zu machen. Als zuständige Grenzbehörde können und sollten wir das nicht hinnehmen." OTS: Bundespolizeipräsidium (Potsdam) newsroom: http://www.polizeipresse.de/pm/73990 newsroom via RSS: http://www.polizeipresse.de/rss/dienststelle_73990.rss2 Rückfragen bitte an: Bundespolizeipräsidium (Potsdam) Gero von Vegesack Telefon: (0331) 9799 79410 E-Mail: presse(at)polizei.bund.de www.bundespolizei.de |
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